Kaufmann kam mit Bewährung davon
Falsche Unterschriften:
pebe Siegen. Mit einer elfmonatigen Bewährungsstrafe endete gestern vor dem erweiterten Siegener Schöffengericht der Prozess gegen den Vertreter einer Versicherung. Staatsanwalt Peter Buschbaum hatte dem 47-Jährigen vorgeworfen, in sechs Fällen Versicherungsanträge mit falschen Unterschriften versehen zu haben. In einem Fall sollte er die auf das Konto seiner Ehefrau überwiesene Prämie für eine Berufshaftpflichtversicherung nicht an seinen Konzern weitergegeben haben.
Nach einer umfangreichen Hauptverhandlung, in deren Verlauf zwei Anklagepunkte eingestellt worden waren, stellte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer fest, die Verhandlung habe die Vorwürfe bestätigt. Der Angeklagte sei »bislang ein unbescholtener Bürger« gewesen, deshalb reiche eine Geldstrafe. Die wollte Buschbaum mit 150 Tagessätzen zu 70 e angesetzt sehen.
Verteidiger Dieter Tenter ließ keinen Zweifel daran, dass er seinen Mandanten für unschuldig hielt: »Ich beantrage Freispruch.« Es habe sich bei den vom Angeklagten unterschriebenen Anträgen nicht um »Urkunden« gehandelt, weil es auf die Unterschrift der Kunden gar nicht angekommen sei. Sein Mandant habe grundsätzlich für die Kunden unterschreiben dürfen. Er habe das eben getan »in der Vorstellung, die wollen das so«.
Das Gericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektorin Rosmarie Klier verurteilte den 47-Jährigen wegen Untreue und vierfacher Urkundenfälschung samt Betrugs. Für den Angeklagten sprächen seine bislang weiße Weste und der Verlust seiner »Lebensstellung« als Vertreter in dem Versicherungskonzern. Gestanden habe er jedoch nicht. Zudem sei »in kurzem Zeitraum ein erheblicher Schaden« entstanden, und die Taten wiesen eine »gewisse kriminelle Intensität« auf.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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