Leserfragen zu Corona
Keine Reisen unternehmen

- Touristische Reisen sind derzeit zu unterlassen - auch im Wohnmobil.
- Foto: Pixabay
- hochgeladen von Sonja Schweisfurth (Redakteurin)
sp Siegen. Seit vergangener Woche haben Leser die Möglichkeit, Fragen in Bezug auf das Thema „Corona“ an die SZ zu stellen, die anschließend in der Printausgabe und auf der Internetseite beantworten werden. Zahlreiche Anrufe und E-Mails erreichten die Redaktion. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden:
• Ich arbeite als 450-Euro-Jobber in einem Fitness-Studio. Das ist jetzt geschlossen. Habe ich Anspruch auf Lohn?
Die IHK Siegen erklärt, dass Arbeitnehmer grundsätzlich erst mal weiterhin Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. Wird ein Betrieb als Präventivmaßnahme ordungsrechtlich geschlossen, hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Entschädigung. Es bestehe die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld zu beantragen. „Das gilt allerdings nicht für 450-Euro-Kräfte“, erklärt Sabine Bechheim von der IHK. Durch die angeordneten Schließungen gebe es Umsatzausfälle, der Arbeitgeber müsse aber dennoch weiter seine Mitarbeiter bezahlen. „Das kann er nicht lange durchhalten“, so Bechheim.
Kündigungen könnten die Folge sein. Hier spiele der Arbeitsvertrag eine entscheidende Rolle.
• Kann ich noch zum Optiker gehen?
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt, ca. zwei Meter Abstand zu Mitmenschen zu halten und auf das Händeschütteln zu verzichten – unabhängig davon, wo sich Menschen aufhalten. Auch die Optiker haben ein Interesse daran, Kunden und Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen. Brillen Fuchs in Siegen beispielsweise lässt Kunden nur noch einzeln ins Geschäft und nur nach telefonischer Terminabsprache. Zudem wird darum gebeten, den Abstand einzuhalten. Des Weiteren soll zur Vorsicht ausschließlich mit Karte gezahlt werden. Kontaktlinsenanpassungen seien bis auf Weiteres nicht möglich, weil hier der erforderliche Abstand nicht zu gewährleisten sei. Ähnliche Regeln hat auch Augenoptikermeister Jörg Hagen für sein Geschäft „Optik Hees“ in Niederschelden aufgestellt. Weiter geöffnet haben die Optikerläden, weil sie zum Handwerk im medizinischen Bereich gehören.
• Ich möchte für eine Woche mit dem Wohnmobil verreisen, bin völlig autark unterwegs und benutze nur Stellplätze (keine Campingplätze). Geht das?
Das Land NRW und der Bund empfehlen: „Bleiben Sie zu Hause.“ Im Erlass des Landes NRW vom 17. März heißt es: „Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind zu untersagen.“ Das bezieht sich jedenfalls auf Hotels und Campingplätze, gemeint sein dürften aber auch Stellplätze.
Vor nicht notwendigen touristischen Reisen ins Ausland warnt derzeit das Auswärtige Amt: „Sie müssen mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im Reiseverkehr, mit Quarantäne-Maßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens rechnen.“ Zudem haben einige Länder Einreisesperren oder Sonderkontrollen erlassen.
Das Robert-Koch-Institut schreibt, dass es „sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation“ handele. Ziel sei es, die Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Dafür sollte auch das Reisen reduziert bzw. vermieden werden.
Autor:Sarah Panthel (Redakteurin) aus Siegen |
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