Klage gegen Regenbogen-Flaggen

- Politisch wurde es unter dem Regenbogen spätestens bei der CSD-Demo: Nicht nur für Toleranz und Vielfalt wurde geworben, sondern auch für linksradikale Gruppierungen. Foto: ch
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ch/sz
Die bunten Regenbogen vor dem Kreishaus in Siegen haben unter Umständen ein juristisches Nachspiel in Arnsberg: Jürgen Bellers, pensionierter Politikwissenschaftler, hat Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Beflaggung eingereicht.Dass im Vorfeld des 16. Christopher-Street-Days und am Tage des CSD selbst die Flaggen mit Symbolcharakter an vier Masten vor dem Verwaltungsgebäude an der Koblenzer Straße hingen, ist für den ehemaligen Wissenschaftler der Universität Siegen eine Rechtsverletzung: „Da dies dem partei- und verbandspolitischen Neutralitätsgebot staatlicher und öffentlich-rechtlicher Stellen in quasi-staatlicher Funktion, insbesondere einer Exekutive wie der des Kreises, widerspricht, klage ich auf der Basis von Artikel 1, Absatz 3 und Artikel 3, Absatz 3 sowie Artikel 33, Absatz 3 des Grundgesetzes gegen Landrat Andreas Müller als Vertreter des Kreises auf sofortige und zukünftige Unterlassung dieser Beflaggung“, erklärte Bellers gegenüber der Siegener Zeitung. Klage und Begründung liegen der SZ vor, am Montag gingen sie per Post auf den Weg nach Arnsberg.
In Bellers Ausführungen heißt es unter anderem, dass die Beflaggung mit den Regenbogenfarben der NRW-Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das öffentliche Flaggen des Innenministeriums, Abs. 2 widerspricht. Die Regenbogen-Flagge gelte in Deutschland allgemein als die der Homosexuellen – und nicht nur als Flagge der Vielfalt, des Friedens, der Toleranz, wie vom Kreis angeführt. Wollte man für letzteres einstehen, könne man man ja einfach „die quasi-staatliche UN-Flagge hissen“, so Bellers.
Die Regenbogen-Flagge und die damit implizierte Stellungnahme zähle seiner Meinung nach „sicherlich nicht zu den örtlichen Angelegenheiten“ der Kommunen gemäß Artikel 28 des Grundgesetzes. Der Politikwissenschaftler dazu: „Kommunen dürfen ja auch keine atomwaffenfreien Zonen einrichten!“
Mit der Beflaggung mische sich der SPD-Landrat politisch ein: „Durch sie wird zumindest politisch dahingehend Stellung genommen, dass die CDU-Vorstellungen zur Ehe nicht geteilt werden“, argumentiert Bellers in seiner Klageschrift.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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