Kontakt über Dating-App mit Folgen

- Im Siegener Gerichtsgebäude musste sich ein junger Mann einem schwerwiegenden Vorwurf aussetzen. Foto: Landgericht Siegen
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Vergewaltigung und Körperverletzung: Die Anklage gegen einen jungen Siegener wog schwer. Am Mittwoch musste er sich vor dem Jugendschöffengericht des Siegener Amtsgerichts verantworten. Am Ende lautete das Urteil: Freispruch.Am 12. Dezember des vergangenen Jahres hatten sich der 19-jährige Angeklagte und die 17-jährige Nebenklägerin getroffen. Sie hatten sich über eine Dating-App kennengelernt und in der Wohnung des Angeklagten in Lüneburg verabredet, in der er sich für wenige Tage berufsbedingt aufhielt. Die 17-Jährige habe deutlich gemacht, dass sie kein Interesse an sexuellen Handlungen gehabt habe, hieß es in der Anklageschrift. Kuscheln und Küssen beim Film schauen, das sei noch einvernehmlich gewesen, bestätigte auch die Nebenklägerin bei ihrer Aussage. Weitere Beischlafhandlungen habe sie nicht gewollt.
Bei einer sexuellen Praxis habe er das Nein akzeptiert. Eine andere aber habe er vorgenommen, obwohl sie geschrien und mit dem Kopf geschüttelt habe, sagte die heute 18-Jährige vor Gericht aus. „Er hätte merken sollen, das möchte ich gar nicht.“ Das habe sie zuvor in Chats deutlich gemacht. Für ihn sei deutlich gewesen, dass sie bereits sexuelle Erfahrung habe. Man habe sich über sexuelle Vorlieben ausgetauscht und sie habe ihm Fotos ihrer Brüste geschickt. Das stritt die 18-Jährige auch nach mehrfacher Nachfrage ab. Schließlich gab sie allerdings zu, ein Foto ihrer Brüste verschickt zu haben.
Staatsanwältin Tanja Sotelsek fasste in ihrem Plädoyer zusammen, dass der Angeklagte die sexuellen Handlungen zugegeben habe, er aber davon ausgegangen sei, dass sie einvernehmlich gewesen seien. Der auf der Anklagebank sitzende junge Mann hatte das letzte Wort vor der Urteilsverkündung: Für den ungeschützten Geschlechtsverkehr entschuldige er sich.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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