Kormorane zum Abschuss frei

- Kormorane fressen Fische, die sie tauchend erbeuten. Auch Äschen. Foto: Dirk Manderbach
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dima - „Die Frage lautet: Pest oder Cholera?“ Helga Düben brachte das Dilemma am Dienstag ziemlich zu Beginn der Diskussion im Beirat der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein auf den Punkt. Sollte der Landschaftsbeirat dem Antrag des Fischereivereins Wittgenstein auf Abschuss von Kormoranen an der Eder zwischen Erndtebrück und Beddelhausen zustimmen und damit die gefährdete Fischart Äsche vor ihren Fressfeinden schützen oder nicht? Schützt man Individuen einer Vogelart oder eine gefährdete Fischart? Ist der fischfressende Vogel allein Schuld am Rückgang der seltenen Äschen oder gibt es auch andere Gründe?
2006 hatte der Fischereiverein schon einmal 50 Kormorane an der Eder schießen lassen. Im September 2014 stellten die Angler einen erneuten Antrag bei der Unteren Landschaftsbehörde, der jedoch erst einmal „nicht abschließend bearbeitet“ wurde. Der Grund: Im Mai 2014 erschien ein Kormoranerlass, der jegliche Vergrämung in FFH-Gebieten wie der Eder untersagte. Inzwischen habe das Umweltministerium NRW jedoch eine Passage des Erlasses relativiert, so die Landschaftsbehörde.
Die Begründung der Angler: Im Winterhalbjahr halten sich entlang des Fließgewässers Schwärme von über 50 Kormoranen auf. Der Besatz mit Äschen sei deutlich zurückgegangen, trotz eines vereinsinternen Fangverbotes seit 2003. Nach Ansicht der Angler, im Landschaftsbeirat vertreten durch Rolf Weber vom Fischereiverband NRW, trifft die Vögel hier die Hauptschuld. Von September bis Mitte Februar 2016 will man immer wieder einzelne Kormorane von Jagdausübungsberechtigten abschießen lassen.
Helga Düben, die neben dem Vorsitz des Landschaftsbeirates auch den Vorsitz im Nabu Siegen-Wittgenstein innehat, hatte ihre Probleme mit der Begründung des Fischereivereins. Auf die Umsetzung von Renaturierungsplänen entlang der Eder, die Versteckmöglichkeiten für die Fische schaffen könnten, warte man beispielsweise bisher vergebens. Die nach der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässer seien nicht umgesetzt worden.
Rolf Weber vom Fischereiverband NRW plädierte dagegen für die letale Vergrämung. „Die tödliche Vergrämung ist das Maß der Dinge.“ Wobei er eigentlich lieber 50 Vögel abschießen lassen wolle. Eine Genehmigung von nur fünf Abschüssen sei Unsinn. Er räumte aber ein, dass es mit Sicherheit auch noch andere Gründe für den Rückgang der Äschen geben würde. Nichts von den Plänen des Fischereivereins hielt Alfred Raab vom BUND: „Im Grunde soll es zu einem Gemetzel kommen.“ Der Beirat stimmte schließlich mit sechs gegen fünf Stimmen für die beantragte Letalvergrämung von fünf Vögeln.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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