Kreisliga-Zweikampf vor Gericht

- Ein Foulspiel hatte jetzt ein Nachspiel - vor Gericht. Symbolfoto: Archiv
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Ein Foulspiel, ein Pfiff, eine Gelbe Karte: Woche für Woche spielen sich solche Szenen auf deutschen Sportplätzen ab – angefangen in der Bundesliga bis hinab in die untersten Kreisklassen. Doch dort, in der B-Kreisliga Westerwald/Sieg, kam es im August 2015 zum Aufeinandertreffen zweier Spieler, das jetzt ein juristisches Nachspiel gehabt hat.Beim Kick zwischen der 2. Mannschaft des VfB Wissen und der „Ersten“ der SG Fensdorf/Gebhardshain/Steinebach ereignete sich ein Zweikampf, über dessen Führung es durchaus unterschiedliche Auffassungen gibt. Marcel T. (alle Namen geändert) ging im Kampf um den Ball mit beiden gestreckten Beinen voran – und traf Ludger R. Dass dies ein Foulspiel war, räumte Marcel T. ein. Auf dem Platz hatte er seinerzeit dafür vom Unparteiischen die Gelbe Karte gesehen. Aber: „Es war nicht meine Absicht, meinen Gegenspieler zu verletzen“, sagte er im Betzdorfer Amtsgericht. „Ich kam zu spät. So, wie es jeden Sonntag 100 000 Mal passiert.“
Marcel T. fand sich auf der Anklagebank wieder. Denn für Ludger R. war es offenbar keineswegs ein Allerweltsfoul. Sonst hätte der heute 31-Jährige wohl keine Anzeige erstattet.
Am Ende stand die Zahlung von 300 Euro im Mittelpunkt. Bei einem Täter-Opfer-Ausgleich des Vereins „Die Brücke“ hatten sich Marcel T. und Ludger R. bereits auf die Zahlung von 300 Euro geeinigt. Das Geld sollte die Kosten erstatten, die Ludger R. mit dem Foul entstanden waren. Es ging um die Anschaffung von Krücken und Bandagen, die Kosten in einer Naturheilpraxis – und auch der Arbeitgeber des Gefoulten kam ins Spiel.
Sein Verein, der VfB Wissen, habe eine Kostenübernahme signalisiert, sagte der 24-jährige Marcel T. Allerdings seien bis auf eine 25-Euro-Quittung niemals Belege angekommen. Daraufhin habe der Verein auch nicht zahlen wollen. Ludger R. gab an, die Belege bei der „Brücke“ eingereicht zu haben.
Am Ende verständigten sich Richterin Isabell Mermi und die Staatsanwaltschaft darauf, das Verfahren gegen die Zahlung der vereinbarten 300 Euro einzustellen. „Weil es ein Foul im Rahmen eines Spiels war“, wie die Richterin ausführte. Sie gab Marcel T. aber auch noch den guten Rat mit auf den Weg, sich „in Zukunft etwas zurückzunehmen“.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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