Kein Verbot, aber neue Spielregeln für den öffentlichen Raum
Krönchenstadt kassiert für Kundenstopper

- Für die einen sind die Stopper ein wirksames Werbeinstrument, um Blicke auf sich zu ziehen, für andere sind sie ein störendes Element im Straßenbild. Foto: ch
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ch Siegen. Tagtäglich strömen die Menschen durch Siegens Haupt- und Nebeneinkaufsstraßen. Den Blick nach vorne gerichtet hasten sie gerade bei tristem Januarwetter an manchem Schaufenster einfach so vorbei. Da nutzen Einzelhandel und Gastronomie nur allzu gerne sogenannte Kundenstopper. 1000 Stück der aufklappbaren Werbetafeln schätzungsweise stehen in der Krönchenstadt. Für die einen sind sie ein beliebtes Instrument, um Blicke auf sich zu ziehen – zwei Sekunden Chance bzw. ein kurzer Augenblick, so die Statistik, um ins Auge zu stechen, aufzufallen und anzusprechen. Für die anderen ist der Versuch, die Wahrnehmung interessengeleitet zu steuern, ein Dorn im Auge. Viele Passanten stören die bunten, oftmals schrillen Reiter auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone schlicht und einfach.
ch Siegen. Tagtäglich strömen die Menschen durch Siegens Haupt- und Nebeneinkaufsstraßen. Den Blick nach vorne gerichtet hasten sie gerade bei tristem Januarwetter an manchem Schaufenster einfach so vorbei. Da nutzen Einzelhandel und Gastronomie nur allzu gerne sogenannte Kundenstopper. 1000 Stück der aufklappbaren Werbetafeln schätzungsweise stehen in der Krönchenstadt. Für die einen sind sie ein beliebtes Instrument, um Blicke auf sich zu ziehen – zwei Sekunden Chance bzw. ein kurzer Augenblick, so die Statistik, um ins Auge zu stechen, aufzufallen und anzusprechen. Für die anderen ist der Versuch, die Wahrnehmung interessengeleitet zu steuern, ein Dorn im Auge. Viele Passanten stören die bunten, oftmals schrillen Reiter auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone schlicht und einfach. Um den Wildwuchs der Plakatständer einzudämmen, hat die Politik nun die seit dem Jahr 2000 bestehende „Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen” geändert: Der Rat der Stadt Siegen hat die Stopper zwar nicht wie in vielen anderen Großstädten Deutschlands verboten, aber eine Genehmigungspflicht und Gebühren eingeführt.
Einhaltung der Sondernutzungen werden kontrolliert
10 Euro kostet die Tafel, die fürs Warensortiment, aktuelle Angebote oder das Tagesgericht von der Speisekarte werben soll. Monatlich, zuzüglich einer Gebühr für die grundsätzliche Erlaubnis der Sondernutzung (s. u.). Wer nicht zahlt und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld. Die Verwaltung kontrolliere Sondernutzungen regelmäßig, so Dr. Sabine Schutz, Sprecherin der Stadt. Die Straßenverkehrsbehörde stichprobenartig, die Mitarbeiter der Abteilung „Straße und Verkehr” im Außendienst, außerdem das Ordnungsamt, das die Einhaltung der Sondernutzungen bei seinen täglichen Streifendiensten im Blick hat und Verstöße ins Rathaus weiterleitet.
Verstöße? Bislang „störten” die markanten Stopper manchmal bloß, „weil sie etwa zu nah an Blindenleiteinrichtungen standen. Die Ordnungsabteilung hat in diesen Fällen die Eigentümer gebeten, die Kundenstopper anders zu platzieren und unsere Mitarbeiter haben sie auch schon selbst umplatziert”, so Schutz weiter. Mit anderen Worten: Der Ärger war also überschaubar.
Ein paar Euro für die Sondernutzung
Für Werbeständer benötigt man in Siegen generell eine Genehmigung. Das gilt ab diesem Jahr für Kundenstopper, in der Vergangenheit bereits musste auch für die überdimensionale Eistüte vor dem Café oder die Warenauslage bzw. vor dem Ladenlokal eine Erlaubnis her. Sobald der öffentlichen Raum für geschäftliche Zwecke beansprucht wird, muss die Sondernutzungserlaubnis beantragt werden.
Die Mindestgebühr für das Erteilen der Nutzung beträgt 15 Euro, das Aufstellen eines Werbestoppers z. B. kostet 10 Euro im Monat. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen nicht nur die Straßen der Krönchenstadt, sondern auch Wege und Plätze, die von der Allgemeinheit genutzt werden können – also von Fußgängern und Radfahrern.
Für diese Flächen wurden im vergangenen Jahr 85 dauerhafte Sondernutzungen beantragt, 196 Anträge für die tageweise Nutzung wurden gestellt, also insgesamt 281. „Für das Jahr 2020 können wir nur schätzen”, so Stadtsprecherin Dr. Sabine Schutz. Bedingt durch die Kommunalwahl im Herbst würden es wieder mehr: „Wir haben hier das Wahljahr 2017 zugrunde gelegt, rechnen also mit etwa 100 dauerhaften plus 260 tageweise Sondernutzungen”.
Autor:Christian Hoffmann (Redakteur) aus Siegen |
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