NRW noch vom Beherbergungsverbot ausgenommen
Lage in der Hotelbranche konfus

- Margit Becker vom Siegener Cityhotel prüft bei jedem Check-in, ob der Übernachtungsgast aus einem Risikogebiet kommt – oder eben nicht.
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ap Siegen/Bad Berleburg/Olpe. „Mein Telefon steht nicht still“, sagt Lars Martin, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Auch wenn es in NRW derzeit kein pauschales Beherbergungsverbot gebe, sei sowohl bei den Gästen als auch bei den Mitgliedern des Bundesverbandes die Verunsicherung enorm. „Es herrscht einfach große Verwirrung, auch weil jedes Bundesland anders mit dem Thema umgeht“, erklärt Martin.
Der Grund für das Wirrwarr: Die meisten Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber beschlossen, die aus einem vom Ministerium festgelegten inländischen Risikogebiet kommen. Das Robert-Koch-Institut hat jedoch bislang formal kein deutsches Gebiet als solches ausgewiesen.
ap Siegen/Bad Berleburg/Olpe. „Mein Telefon steht nicht still“, sagt Lars Martin, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Auch wenn es in NRW derzeit kein pauschales Beherbergungsverbot gebe, sei sowohl bei den Gästen als auch bei den Mitgliedern des Bundesverbandes die Verunsicherung enorm. „Es herrscht einfach große Verwirrung, auch weil jedes Bundesland anders mit dem Thema umgeht“, erklärt Martin.
Der Grund für das Wirrwarr: Die meisten Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber beschlossen, die aus einem vom Ministerium festgelegten inländischen Risikogebiet kommen. Das Robert-Koch-Institut hat jedoch bislang formal kein deutsches Gebiet als solches ausgewiesen. Für den Fall dieser Ausweisung hat die NRW-Landesregierung bereits Ausnahmen formuliert: „Das Unterbringungsverbot gilt nicht für Gäste, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen.“
Wer in einem Hotel, einer Pension oder Jugendherberge übernachten möchte und aus einem Gebiet mit erhöhten Infektionsgeschehen stammt, braucht laut der aktuellen Schutzverordnung einen negativen Corona-Test, der maximal 48 Stunden alt ist. Ob diese Regelung von den Hoteliers in der Praxis angewendet wird, ist nach den aktuellen Aussagen der Landesregierung wieder eine andere Frage. Kontrolliert werde das in der Praxis nur „anlassbezogen“ und in einem Verdachtsfall, heißt es seitens der Stadt Siegen.
Torsten Manges, Pressereferent des Kreises Siegen-Wittgenstein, konkretisiert die derzeitige Lage wie folgt: „Es gilt in NRW die Coronaschutzverordnung vom 1. Oktober. Wer also aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommt, darf einreisen und auch in Hotels übernachten. Ob und wann das gegebenenfalls angepasst wird, hat das Land noch nicht mitgeteilt.“
Die sehr schwammigen Formulierungen seitens der Landesregierung sorgen nicht nur in der Bevölkerung und bei Übernachtungsgästen für Verwirrung. Große Verunsicherung über die Verordnungen und Verbote breitet sich eben auch in den Reihen der Hotelbetreiber aus.
Situation "besorgniserregend"
„Besorgniserregend“ findet auch Karoline Koch die derzeitige Situation. „Wir geben jeden Tag unser Bestes“, erzählt die junge Chefin des Olper Stadthotels, „aber die Lage ist momentan wirklich sehr konfus.“ So warte man immer wieder auf neue Informationen des Dachverbands Dehoga, das laufe aber sehr schleppend. „Die wissen ja teilweise selber nichts“, beklagt Koch. Natürlich versuche man, sich immer an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, die praktische Umsetzung sei jedoch nicht immer ganz einfach. „Wir als Hotel müssen immer sicher sein, dass ein Gast richtige Angaben macht. Aber wie sollen wir das denn überprüfen?“, äußert Koch besorgt. Und auch die anfallenden Stornokosten bereiten ihr Sorge. Häufig würden die Zimmer von den Unternehmen reserviert, wer dann letztendlich an der Rezeption vor ihr steht? – Das erfährt Karoline Koch manchmal erst beim Check-in. „Wenn wir Gäste aus Risikogebieten wegschicken müssen, wer zahlt dann die anfallenden Kosten?“, fragt die Hotelière. „Am Ende sind wir es doch, die dann auf den Stornierungskosten sitzen bleiben.“
„Da wir hauptsächlich Geschäftsleute beherbergen, machen wir uns momentan keine Sorgen um die Zukunft“, sagt Waltraud Müller vom Siegener Cityhotel. Unaufschiebbare Geschäftsreisen fallen nämlich auch im Falle eines Verbotes unter die erlaubte Ausnahmeregelung. Ob es in naher Zukunft auch ein Beherbergungsverbot in NRW geben könnte, findet Müller schwer einzuschätzen. Ohnehin müsse man die Situation so nehmen, wie sie kommt. „Es bleibt einem ja auch gar nichts anderes übrig.“ Im Moment werde in dem Hotel neben der Siegerlandhalle nur mit Reservierungen und Vorabinformationen der Übernachtungsgäste gearbeitet, um die Zahl der Stornierungen möglichst niedrig zu halten. „In der Regel sind wir dann aber kulant und übernehmen die Kosten“, so Müller.
Stornierungen an der Tagesordnung
Stornierungen gehören auch bei Yvonne Rudolph vom Berleburger Hof zur Tagesordnung. „Im Moment beschäftigen wir uns eigentlich nur mit Bürokratie“, erzählt die Hotelbesitzerin. Nahezu jeder Übernachtungsgast würde sich vorab informieren, was zu beachten sei und wie die Lage vor Ort aussieht. „Da ist einfach nichts entspanntes bei einer Hotelbuchung mehr“, so der Eindruck von Yvonne Rudolph. Die Folge: deutlich weniger touristische Anfragen und Absagen für Tagungsräumlichkeiten. „Es kommen fast nur noch Handwerker zu uns, kaum noch private Gäste“, bedauert die Wittgensteiner Hotelbesitzerin. Was jedoch bleibe und stetig steige: der immense Arbeitsaufwand durch die vielen Buchungen und Stornierungen.
Autor:Alexandra Pfeifer |
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