Landrats-Plakate waren Verstoß

- Landrat Andreas Müller mit den Plakaten während seiner Pressekonferenz. Weil die Konferenz aus Sicht der Bezirksregierung in Arnsberg längst „hinterm Pflug“ war, wie man umgangssprachlich so schön sagt, „war ein kommunalaufsichtliches Einschreiten unter Hintanstellung erheblicher kommunalaufsichtlicher Bedenken nicht geboten“. Foto: Archiv
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ch/sz
Mitten in der politischen Sommerpause reiben sich die Chrisdemokraten und der sozialdemokratische Landrat Andreas Müller aneinander. Ein paar bunte Plakate sorgen für Zoff. Die Überbleibsel aus Müllers Wahlkampf im Jahr 2014 nutzte der Landrat jüngst bei einer „Halbzeit-Bilanzpressekonferenz“ im Siegener Kreishaus, um das Erfüllen von Zielen bzw. Wahlversprechen besser veranschaulichen zu können. Diese „besondere Art der Öffentlichkeitsarbeit“, vor allem aber die Ausstattung seiner Diensträume mit SPD-Wahlplakaten im Glashaus an der Koblenzer Straße war auf schroffe Kritik und rechtliche Bedenken der CDU-Kreistagsfraktion gestoßen.Die von der CDU-Fraktion kontaktierte Kommunalaufsicht bei der Arnsberger Bezirksregierung hatte in einer ersten Stellungnahme lediglich bestätigt, dass eine solche „Halbzeit-Pressekonferenz“ des Landrats zur Information über die tatsächlichen oder vermeintlichen Erfolge nicht zu beanstanden sei. Auf die eigentliche kritische Frage, nämlich die der Plakat-Ausstattung der Kreisverwaltung, war die Kommunalaufsicht aus Sicht der CDU nicht eingegangen. In der Tat liefert das Arnsberger Schreiben von Anfang Juli, das der SZ vorliegt, hinsichtlich der Plakat-Frage nur eine vage Antwort und räumt dem Landrat bloß das grundsätzliche Recht ein, sich in seinen Aussagen auf die Vergangenheit im Wahlkampf zu beziehen. Daraus hatte Müller gefolgert, dass seine Pressekonferenz völlig in Ordnung gewesen ist.
Auf eine weitere explizite Nachfrage der CDU-Kreistagsfraktion bestätigte nun die Kommunalaufsicht in einem weiteren Brief ausdrücklich, dass die Ausstattung des Landratsbüros mit SPD-Plakaten ein Verstoß darstelle und dies auch dem Landrat mitgeteilt wurde. Man sei seitens der Bezirksregierung gegen den Landrat nur deshalb nicht mehr eingeschritten, weil die Plakate als Hintergrund-Ausstattung dienten und die Pressekonferenz längst Geschichte war: „Sehr wohl ist der Landrat über die Rechtslage unterrichtet und darauf hingewiesen worden, zukünftig das Neutralitätsgebot strikt zu beachten“, stellt die Bezirksregierung in ihrem Schreiben vom 31. Juli klar.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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