Vermeintliches Schlupfloch in der Schutzverordnung
Leiter der Kreisleitstelle wollte Feuerwerkskörper verkaufen

- Weil in der Corona-Schutzverordnung seit Mittwoch das Verbot fehlt, Feuerwerkskörper zu verkaufen, wittert Kay-Jörg Kawi die Chance für sein Unternehmen.
- Foto: Pixabay
- hochgeladen von Sonja Schweisfurth (Redakteurin)
juka Siegen. Ein Facebook-Post von Kay-Jörg Kawi, Leiter der Kreisleitstelle beim Kreis Siegen-Wittgenstein, hat am Mittwochmorgen hohe Wellen geschlagen. Kawi, der auf der Leitststelle auch eng mit dem Rettungsdienst zusammen arbeitet, warb dort für den Online-Feuerwerksverkauf seiner Firma „Eventverleih-MK“ in Lüdenscheid, die er zusammen mit seiner Frau führt. In dem mittlerweile gelöschten Eintrag, Screenshots liegen der SZ allerdings vor, preist er den Verkauf mit den Worten: „Jetzt erst recht. Unser Feuerwerksverkauf geht klar! Wir sind bereit für euch!“ an. Dafür erntete Kawi, der seine Position beim Kreis nur wenige Zentimeter neben dem Eintrag für alle Nutzer sichtbar veröffentlicht hat, in den Kommentaren teils heftige Kritik.
juka Siegen. Ein Facebook-Post von Kay-Jörg Kawi, Leiter der Kreisleitstelle beim Kreis Siegen-Wittgenstein, hat am Mittwochmorgen hohe Wellen geschlagen. Kawi, der auf der Leitststelle auch eng mit dem Rettungsdienst zusammen arbeitet, warb dort für den Online-Feuerwerksverkauf seiner Firma „Eventverleih-MK“ in Lüdenscheid, die er zusammen mit seiner Frau führt. In dem mittlerweile gelöschten Eintrag, Screenshots liegen der SZ allerdings vor, preist er den Verkauf mit den Worten: „Jetzt erst recht. Unser Feuerwerksverkauf geht klar! Wir sind bereit für euch!“ an. Dafür erntete Kawi, der seine Position beim Kreis nur wenige Zentimeter neben dem Eintrag für alle Nutzer sichtbar veröffentlicht hat, in den Kommentaren teils heftige Kritik.
Regelung auf Bundesebene
Tatsächlich ist das generelle Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern seit Mittwoch nicht mehr in der Corona-Schutzverordnung verankert. Versehen werden muss dieser Hinweis allerdings mit einem großen „Aber“. Denn stattdessen soll die Sprengstoffverordnung auf Bundesebene angepasst und der Verkauf auch an den Tagen vor Silvester verboten werden. „Da das Feuerwerkverkaufsverbot durch Bundesrecht umgesetzt werden soll und eine Regelung schon in der Abstimmung ist, verzichtet die Corona-Schutzverordnung zur Vermeidung doppelter Regelungen auf eine eigene Regelung“, erklärt das Land NRW auf SZ-Nachfrage dazu.
Werbung für Online-Verkauf gestartet
Durch Freunde sei Kawi auf das Fehlen in der Schutzverordnung Mittwochmorgen aufmerksam geworden. Man habe sich dann beim Lüdenscheider Ordnungsamt schlaugemacht und das Fehlen des Verbots bestätigen lassen, woraufhin seine Frau die Werbung für den Online-Verkauf im sozialen Netzwerk geschaltet habe. „Nachmittags hat sich der zuständige Sachbearbeiter von der Bezirksregierung Arnsberg bei mir gemeldet, gesagt, dass ich alles richtig gemacht hätte, mich aber auch über die Änderung in der Sprengstoffverordnung aufgeklärt“, berichtet Kawi über die Vorgänge. Daraufhin habe man den Post gelöscht und den Sachverhalt richtig gestellt. Zumindest auf Facebook, denn auf der Homepage prangte auch um 18 Uhr noch der Flyer für den Online-Shop.
Unternehmer und Beamter
Neben der rechtlichen Grundlage stellt sich aber auch die Frage nach der moralischen Ebene, schließlich geht seit Wochen im Zusammenhang mit der Diskussion um ein Feuerwerksverbot der dringende Appell der Politik auf einen freiwilligen Verzicht einher, um Krankenhäuser zu entlasten. „Ich verkaufe keinen Schrott. Bei uns gibt es auch keine Polenböller oder ähnliches. Mir ist es immer wichtig, Profi-Ware anzubieten“, stellt Kawi die Qualität in den Vordergrund. Mit Blick auf seine Funktion als Leiter der Leitstelle erklärt er: „Ich trenne das. Auf der einen Seite bin ich Unternehmer, auf der anderen Seite Beamter.“ Schließlich habe er auch Angestellte und eine unternehmerische Verantwortung. Dass der Beitrag direkt neben der Berufsbeschreibung aufgetaucht und diese Trennung somit verschwommen war, „war unglücklich“, gibt Kawi zu. Er führe den Account schon lange zusammen mit seiner Frau. „Da ist Privates und Geschäftliches ein bisschen verschmolzen.“
Der Kreis wollte sich derweil nicht zu der Aktion äußern. „Wir beurteilen nicht das private Verhalten unserer Mitarbeiter, solange es auf legaler Basis beruht“, erklärt Thiemo Rosenthal, Leiter des Krisenstabs. „Und das ist hier definitiv so.“ Bei dem Unternehmen Kawis handele es sich um eine vom Arbeitgeber genehmigte Nebentätigkeit.
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