Leserfragen zu Corona
Leitungswasser unbedenklich

- Laut des Umweltbundesamts ist es höchst unwahrscheinlich, dass sich Viren im Leitungswasser befinden.
- Foto: sp
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sp Siegen. Viele Leser-Fragen erreichten die SZ zum Thema „Corona“.
- Mehrere Leser wollten wissen, ob der Vermieter eine Anzahlung für ein/e Ferienhaus/-wohnung einbehalten kann.
Diese Frage beantwortet die Verbraucherzentrale NRW wie folgt: „Soweit Übernachtungsangebote im Inland behördlich angeordnet nur noch zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden [...], sind Reiseveranstalter von sich aus bereits gezwungen, zahlreiche innerdeutsche Reisen abzusagen. Der Reisepreis ist dann in jedem Fall zu erstatten. Entsprechendes gilt für die Anbieter der Übernachtungsangebote, also Ferienhaus oder -wohnung, wenn diese von Individualreisenden gebucht wurden.“
- Muss ich eine im Dezember gebuchte Reise bezahlen, wenn ich sie aufgrund der Coronakrise nicht antreten will?
Hierzu gibt die Verbraucherzentrale eine Antwort: „Schon jetzt liegen die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung aller Pauschalreisen bis Ende April (einschließlich der Osterferien) vor.“ Außenminister Heiko Maas habe bewusst klargestellt, dass die weltweite Reisewarnung „bis vorerst Ende April“ Sicherheit gebe. „Reisen Sie erst nach April 2020, laufen Sie bei einer frühen Stornierung Gefahr, dass Sie nicht unter den beschriebenen Schutz fallen und vertraglich vereinbarte Stornierungskosten zahlen müssen“, so die Verbraucherzentrale. Deshalb rät sie, sich mit den Vor- und Nachteilen einer frühen Stornierung zu beschäftigen.
Wer, wenn möglich, verreisen wolle, könne abwarten, erfahre im Zweifel aber erst kurzfristig, ob die Reise stattfinde, gibt die Verbraucherzentrale zu bedenken. Wer nicht mehr verreisen wolle und mit dem Storno warte, laufe Gefahr, dass sich die Stornoentgelte erhöhen, falls zum Reisezeitpunkt keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände mehr vorlägen, die zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag berechtigten.
- Am 1. April ist Quartalswechsel. Ich bestelle meine Medikamente per Telefon. Muss ich in die Praxis, um die Karte einlesen zu lassen?
Die kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe teilt mit, dass aufgrund des steigenden Bedarfs der nicht-persönlichen Arzt-Patienten-Kontakte im „Bundesmantelvertrag Ärzte“ zeitlich befristet bis zum 30. Juni folgende Regelung festgelegt wurde: „Praxen dürfen Folgerezepte, Folgeverordnungen oder Überweisungen per Post versenden, wenn der Patient schon zuvor in der Praxis in Behandlung war. In diesem Fall ist die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte nicht erforderlich.“
- Wir haben hier ja ein hervorragendes Leitungswasser. Ist es nach wie vor unbedenklich, es zu trinken?
Laut Umweltbundesamt erfolge eine Übertragung des neuartigen Coronavirus Sars-Cov-2 nach derzeitigem Wissensstand vor allem über den direkten Kontakt zwischen Personen oder kontaminierten Flächen (Tröpfcheninfektion). „Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sind sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt. Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich.“
Autor:Sarah Panthel (Redakteurin) aus Siegen |
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