Missbrauch einer Minderjährigen

- Der Freispruch erfolgte aus rechtlichen Gründen, das hat Seltenheitswert. Symbolbild: Landgericht
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Kurz und knapp fiel das Urteil der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Siegen aus: „Der Angeklagte wird freigesprochen“, verkündete die Vorsitzende Richterin. Die anschließende Erklärung allerdings hatte es in sich: Der Freispruch erfolge „aus rechtlichen Gründen, das kommt ganz selten vor“, fuhr sie fort.Der Angeklagte habe ein Geständnis abgegeben, und „heute wäre sein Verhalten strafbar“. Aber das Gericht müsse das für den Angeklagten mildeste Gesetz anwenden und habe sich deshalb an die zum Zeitpunkt der Taten geltende Fassung des entsprechenden Strafrechtsparagrafen gehalten, erklärte sie. 27 Mal, hatte die Staatsanwältin dem 36-jährigen Angeklagten vorgeworfen, habe dieser zwischen 2004 und 2006 sich der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell genähert, das Mädchen sei damals 14 Jahre alt gewesen. Der 36-Jährige beschönigte nichts. Er gebe die Taten zu – „ein Unding, schon wegen des Leids der Geschädigten, ich kann nicht oft genug sagen, wie Sch... das war“, sagte er.
„Wie hat sie denn reagiert?“, fragte die Richterin. Antwort: „Sie hat es nicht abgelehnt und sich nicht gewehrt, meines Erachtens war es in beiderseitigem Einverständnis.“ Er habe das Mädchen nie als Stieftochter gesehen, sondern, da er selbst keine zehn Jahre älter als sie war, „als gute Freundin“. In die Erziehung habe er sich nicht eingemischt. „Wie ein Bruder, der beste Freund“, sei er für sie gewesen, erklärte das heute 27-jährige Opfer auf Nachfrage der Richterin. „Erzogen hat meine Mutter“, das habe auch für kleine Sanktionen gegolten.
Im Plädoyer forderte die Staatsanwältin Freispruch, aber „unter aller Missbilligung des Geschehenen´“ und lediglich als Konsequenz aus der Tatsache, dass in der alten Fassung des Paragrafen 174 des Strafgesetzbuchs ein „Obhutsverhältnis“ mit „erziehungsrelevanten Befugnissen“ vorausgesetzt werde. Dies habe sich aber in der Beweisaufnahme nicht ergeben, so die Anklägerin.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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