Nach OVG-Urteil: Stadt bessert nach
sz Siegen. Nach ihrer Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Sachen Bebauungsplan »An der Unterführung« (die SZ berichtete gestern) will die Stadt Siegen nunmehr nachbessern. Das geht aus einer städtischen Presseinformation hervor. Dieses Verfahren bedinge einen neuen Satzungsbeschluss, der sich auf die abweichende Darstellung von Grünflächen im Planbereich beziehe. Die Verwaltung rechne mit einer Verfahrensdauer von drei Monaten, heißt es weiter.
Im Übrigen stellt die Stadtverwaltung heraus, »dass die wesentlichen Abwägungsentscheidungen der Stadt Siegen in Zusammenhang mit dem Planaufstellungsverfahren keinen rechtlichen Bedenken unterliegen«. Auch werde die Zulässigkeit der Ausweisung eines Mischgebiets in dem zuvor als reines Wohngebiet deklarierten Areal vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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