»Nicht Herr meiner Sinne«
Freispruch nach Schlag ins Gesicht: Täter schuldunfähig
pebe Siegen. »Ich war nicht Herr meiner Sinne.« Viel mehr konnte der Angeklagte nicht zu der Tat sagen, die ihm gestern Staatsanwalt Dr. Henry Roth zur Last legte. Grundlos, so die Anklage vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Siegen, habe der 47-Jährige im März vergangenen Jahres einer Passantin einen Schlag ins Gesicht versetzt. Zum Tatzeitpunkt, so sagte der Angeklagte, sei er »total weggetreten« gewesen. »Weggetreten« wie schon häufiger in seinem Leben. Deshalb stand gestern die Frage im Raum, ob er zur Therapie in eine Psychiatrie eingewiesen werden solle – eine Frage, die nur von einer Strafkammer des Landgerichts entschieden werden kann.
Daher stand nicht die Tat im Mittelpunkt der Verhandlung, sondern der Angeklagte, dessen tragische Lebensumstände und langwierige Erkrankung sich nach und nach zu einem Bild zusammensetzten. Etliche Male war der 47-Jährige bereits psychiatrisch behandelt worden. Beziehungen hielten nicht lange. Eine Ehe, so meinte er, sei »wegen der Krankheit in die Brüche gegangen«. Tragisch dabei: Auch der Kontakt zu seinem Sohn wurde erschwert, und bis heute hat er kein enges Verhältnis zu dem Kind.
Mit 21 Jahren versuchte er, sich das Leben zu nehmen. In späteren Jahren folgten Aufenthalte in psychiatrischen Krankenhäusern, zweimal auf seine eigene Initiative hin. »Sie haben also ein Gespür dafür, dass Sie Hilfe brauchen«, nickte der Vorsitzende Richter Wolfgang Münker. Nach der angeklagten Tat machte er eine Entgiftung, weil er Monate lang versucht hatte, »mich mit Alkohol zu therapieren, aber das brachte nichts«. Auch unmittelbar vor der Tat hatte er sich noch »Nachschub« holen wollen, um den »Frust« loszuwerden. Sich selbst sah er auf Nachfrage des Richters als Versager in einem nicht leichten Leben: Seine Mutter hatte ihn und seine Geschwister allein großziehen müssen, weil sein Vater die Familie verlassen hatte. Die Geschwister lebten heute in geordneten Verhältnissen, aber »ich bin auf der Strecke geblieben«. Heute lebt er ein zurückgezogenes Leben und beginnt nach eigenen Worten langsam, sich wieder auf Kontakte einzulassen.
Seine Krankheit beschrieb er therapieerfahren als »Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis«. Dies bestätigte im Laufe der Verhandlung auch der psychiatrische Sachverständige. Der nahm zum Tatzeitpunkt auch Schuldunfähigkeit des Angeklagten an. Da hatten es der Staatsanwalt und Verteidiger Ulrich Schmidt in ihren Plädoyers einfach. Beide forderten Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Eine Unterbringung stehe nicht zur Debatte, weil von dem 47-Jährigen, der regelmäßig seine Medikamente nehme, keine weiteren erheblichen Straftaten zu erwarten seien. Und so lautete denn auch nach kurzer Beratung das Urteil der Kammer »Freispruch«.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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