Ölspuren: Wer ist zuständig?

- Wer ist für die Beseitigung von Ölspuren, wie hier in Kredenbach, verantwortlich? Auf diese Frage hätte die Feuerwehr gerne eine verbindliche Antwort. Foto: bjö
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Es war der „Klassiker“ der Feuerwehr am Mittwochnachmittag in Kredenbach und Dahlbruch: „Ausgelaufener Kraftstoff“ lautete die Einsatzdepesche für die Löschgruppe Kredenbach, die später auch die Dahlbrucher Kollegen im Anschluss an einen vorausgegangenen Einsatz in Marsch setzte. Der Pkw eines Dahlbruchers hatte eine unübersichtlich lange Dieselspur hinter sich her gezogen – der Parkplatz eines Kredenbacher Discounters war dabei nur die erste Zieladresse für die Einsatzkräfte. Kreuztals Feuerwehrchef Berthold Braun, zugleich Bereitschaftsdienst der Stadtfeuerwehr, bestellte in Absprache mit den Straßenbaulastträgern eine Fachfirma zum Reinigen der Fahrbahn.Die Frage, ob die Feuerwehr für die Beseitigung von Ölspuren zuständig ist, sorgt seit Jahrzehnten für Diskussionsstoff. „Ich kenne das Thema schon aus Akten der 1980er-Jahre“, verrät Kreisbrandmeister Bernd Schneider und hofft, dass eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung in Sicht ist. Das Anfang des Jahres in NRW in Kraft getretene Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) sehe vor, so Schneider, dass die Feuerwehr nur noch in der „Erstzuständigkeit“ tätig werde, nämlich vor Ort lediglich eine akute Gefahr auszuschließen bzw. zu bannen habe. Dies bedeute in der Regel zu verhindern, dass Betriebsstoffe in die Kanalisation geraten oder sich in der Umwelt ausbreiten können. „Die nackte Ölspur ist keine Sache für die Feuerwehr“, stellt er klar und wünscht sich damit, dass die Szenerie von endlos Besen schwingenden Feuerwehrleuten auf den Straßen im Kreis Siegen-Wittgenstein der Vergangenheit angehört.
„Das wird auch in unseren Feuerwehren noch ein Umdenken erfordern“, glaubt Schneider, der zugleich erklärt, dass die aktuelle Regelung im Kreis schon bedeutend effizienter sei als in anderen Regionen, wo nach wie vor direkt eine ganze Löschgruppe ausrückt, wenn von einer Ölspur die Rede ist: Wenn der Siegener Leitstelle der Feuerwehr eine Ölspur gemeldet wird, setzt diese lediglich den Bereitschaftsdienst der Feuerwehr in Kraft, also einen Feuerwehrmann aus der Führungsebene wie den Wehrführer oder seinen Stellvertreter. Der beurteilt vor Ort die Gefährdungslage und spricht mit dem Straßenbaulastträger die weiteren Maßnahmen ab und bestellt gegebenenfalls eine externe Fachfirma. Wenn dies geschehen ist, sollte der Einsatz für die Feuerwehr und ihren Bereitschaftsdienst beendet sein.
Die ebenfalls hinzugezogene Polizei, das stellte die Kreispolizeibehörde auf Anfrage klar, sei nicht befugt, etwa eigenständig eine Fachfirma zu beauftragen. Wohl aber sei sie verpflichtet, verkehrslenkende und -regelnde Maßnahmen vorzunehmen, den Schadensort also im Zweifelsfall abzusperren, um Unfälle in Folge der rutschigen Ölspur zu verhindern.
Nach dem Motto „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ erhält bei unklarer Verursachung zunächst die Kommune die Rechnung über die Fahrbahnreinigung durch eine Spezialfirma. Auf Landesebene laufen derzeit Vereinbarungen und Probeläufe, um Zuständig- und Ansprechbarkeiten im Falle von Ölspuren zu optimieren. Die Forderung nach einer verbindlichen Rufbereitschaft von Straßen NRW auch nach der regulären Dienstzeit bis 16 Uhr wird dabei oft laut. Kreisbrandmeister Schneider ist zuversichtlich, dass ein frustrationsbehaftetes Thema in Feuerwehrkreisen ein glückliches Ende findet: „Ich hoffe, dass wir bis Ende des Jahres eine endgültige Regelung gefunden haben. Auf diesem Wege ist im Moment alles im Fluss.“
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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