Gericht entscheidet zugunsten des "III. Weges"
Rechtsextreme dürfen „Weihnachtsfeier“ durchführen

- "Der III. Weg" darf seine als "Weihnachtsfeier" deklarierte Veranstaltung am Samstag in der Schlachthausstraße vor dem Bürger-Büro der rechtsextremen Kleinstpartei abhalten.
- Foto: Michael Roth (Archiv)
- hochgeladen von Tim Lehmann (Redakteur)
kay/sz Siegen. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die rechtsextreme Kleinstpartei "Der III. Weg" darf am Samstag ihre als politische Versammlung deklarierte „Weihnachtsfeier“ in und vor ihrem Büro in der Schlachthausstraße durchführen. Der Dritte Weg hatte gegen die Stadt Siegen und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Landrat als Leiter der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein, geklagt, da diese die „Weihnachtsfeier“ als Veranstaltung ansahen und nicht als politische Versammlung. Als Veranstaltung wurde die „Weihnachtsfeier“ von den Behörden wegen Verstoßes gegen die Corona-Auflagen untersagt.
Versammlungs-Charakter überwiegt
Dagegen klagten die Rechtsextremisten und bekamen in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Recht. Gegen dieses Urteil legten Stadt und Polizei Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein. Am Freitagabend bekamen die Behörden telefonisch die Mitteilung, dass "Der III. Weg" in der höheren Instanz Recht bekommen habe und somit einer Durchführung der „politischen Versammlung“ nichts im Wege stünde. Das OVG ist der Auffassung, dass der Charakter als Versammlung dem als geselliges Beisammensein und Weihnachtsmarkt überwiege.
"Band der Solidarität" verschoben
Zuvor hatte das Bündnis "Siegen gegen Rechts" die geplante Menschenkette-Aktion „Band der Solidarität“ für Samstag abgesagt und ins kommende Jahr verschoben.Versammlungsanmelder Dirk Jakob: "Wir haben abgewogen zwischen unserem dringlichen Anliegen, bunten Protest gegen Nazis in Siegen zu organisieren, einerseits und unserer gesellschaftlichen Verantwortung angesichts der aktuellen Coronasituation andererseits. Letztlich haben wir uns dafür entschieden, das Risiko, eine/n von uns oder gar unbeteiligte Menschen anzustecken, nicht einzugehen." Zudem hatte die jüngste "Querdenkendemo" in Düsseldorf zum Umdenken geführt. Eine Konfrontation könne wegen der Parallelveranstaltung des "III. Weges" nicht ausgeschlossen werden, wodurch das Infektionsrisiko steige, teilte das Bündnis mit.
Stadt und Kreispolizeibehörde werden vor Ort sein, um die Einhaltung der Corona-Bestimmungen zu überwachen.
Autor:Kay-Helge Hercher (Freier Mitarbeiter) aus Siegen |
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