Kreisklinikum gegen Chefarzt
Rechtsstreit endet mit Vergleich

- Das Kreisklinikum hält nicht länger an den Vorwürfen gegen den Mediziner fest.
- Foto: Kay-Helge Hercher
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tip Siegen. Der gut ein Jahr andauernde Rechtsstreit eines Chefarztes des Kreisklinikums gegen seinen Arbeitgeber ist am Dienstag mit einem Vergleich beendet worden. Vor dem Arbeitsgericht Siegen einigten sich beide Parteien darauf, das Arb
tip Siegen. Der gut ein Jahr andauernde Rechtsstreit eines Chefarztes des Kreisklinikums gegen seinen Arbeitgeber ist am Dienstag mit einem Vergleich beendet worden. Vor dem Arbeitsgericht Siegen einigten sich beide Parteien darauf, das Arbeitsverhältnis rückwirkend zum 31. März 2022 aufgrund einer ordentlichen Kündigung zu beenden. Das Kreisklinikum hält nicht länger an den Vorwürfen gegen den Mediziner fest und muss zudem auch rückwirkend dessen Gehalt zahlen. Ihm war zunächst fristlos gekündigt worden.
Der Chirurg hatte sich seit Anfang 2021 gegen zwei Kündigungen gewehrt. Das Kreisklinikum hatte diese zunächst mit vier wesentlichen Vorwürfen durchzusetzen versucht: Verstöße gegen Meldepflichten im Zusammenhang mit zwei verstorbenen Patienten, eine generell zu hohe Komplikationsrate, Abrechnungsbetrug und ein zerrüttetes Verhältnis zu Teilen des Personals des Krankenhauses. Eine Schlichtung war gescheitert, ein Termin vor dem Arbeitsgericht im November vergangenen Jahres war ergebnislos geblieben. Der jetzt getroffene Vergleich orientiert sich am damaligen Vorschlag der Kammer.
Autor:Tim Plachner |
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