„Reichsbürger“ blieb Prozess fern

- Eigentlich hätte sich ein Siegener „Reichsbürger“ vor Gericht verantworten müssen. Der aber erschien nicht. Foto: Landgericht Siegen
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Ein eng verstellter Durchgang zu Saal 165, acht Justizwachtmeister mit Sicherheitswesten und kritischen Blicken auf die Zuschauer, Taschenkontrollen, Handyablagen, ein Fotokopierer für die Ausweise: Am Dienstag signalisierten die Siegener Justizbehörden deutlich, wie wichtig ihnen die Sicherheit ist.„Volksverhetzung“ war das Stichwort, das sich für die Anklage in diesem Prozess im Pressespiegel fand. Die Anklagebank allerdings blieb leer – auch eine Viertelstunde nach dem angesetzten Verhandlungsbeginn war vom 34-jährigen Angeklagten immer noch nichts zu sehen. Es gehe, erläuterte Richterin Dr. Hanne Grüttner, um ein Verfahren wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Dem Angeklagten werde vorgeworfen, dass er Bilder eines Verbrennungsofens aus einem Konzentrationslager und von Adolf Hitler in Uniform mit Hakenkreuz mit entsprechenden volksverhetzenden Kommentaren veröffentlicht habe.
Saal 165, sonst für Verfahren vor der 1. großen Strafkammer genutzt, sei für den Prozess gewählt worden, weil hier als notwendig erachteten Sicherungsmaßnahmen möglich seien, Denn der Angeklagte ist Dr. Grüttner zufolge den sogenannten „Reichsbürgern“ zuzuordnen. Die sind laut Wikipedia eine radikale Gruppierung mit großenteils rechtsextremen, auch rassistischen und weiteren staatsfeindlichen Vorstellungen, die die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik und ihrer verfassungsmäßigen Organe, also auch der Gerichte, bestreiten und u. a. das Fortbestehen des „Deutschen Reiches“ in welchen Grenzen auch immer propagieren.
Diese Gruppierung, so Grüttner weiter, versuche in der letzten Zeit vermehrt, bei den Gerichten „Verhandlungen zu torpedieren“, indem sie mit größeren Menschenmengen auftauchten, die Krawall machten und die Verhandlungen zu filmen versuchten – alles nicht zulässig. Diese Störung der Verhandlung solle mit den Sicherungsmaßnahmen vermieden werden.
Da der Angeklagte auch weiterhin nicht im Saal erschien, beantragte die Staatsanwältin seine Vorführung zum nächsten Hauptverhandlungstermin. Denn für die Anwendung eines Strafbefehls – eine Verurteilung auf schriftlichem Weg ohne mündliche Hauptverhandlung – sehe sie keine Voraussetzung.
Dem Antrag kam die Richterin nach. Die Verhandlung wurde ausgesetzt, und nun wird ein neuer Termin anberaumt, zu dem der Angeklagte mit der Polizei vorgeführt werden soll.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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