„Schlagt diese Brut tot“

- Das Siegener Amtsgericht hat einen 47-Jährigen verurteilt. Archivfoto: SZ
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pebe/sz
Zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilte das Siegener Amtsgericht einen 47-jährigen Mann aus Siegen. Das Urteil wegen Aufforderung zu öffentlichen Straftaten und Beleidigung erging in Form eines Strafbefehls, da der Angeklagte zu dem Termin nicht erschienen war, wie der stellv. Landgerichtspräsident Dr. Mark Seibel auf Nachfrage der SZ mitteilte.Vorgeworfen wurden dem 47-Jährigen zwei öffentliche Aufforderungen zu Straftaten und zwei Beleidigungen. So soll der Angeklagte einen ursprünglich auf der Facebook-Seite des DRK eingestellten Beitrag, in dem es um Mitarbeiter des hiesigen Kreisverbands ging, die am Haardter Berg die Flüchtlingsunterkunft herrichteten, mit den Worten kommentiert haben: „Kennt jemand die Volksverräter?“ Die zweite Beleidigung soll einem ausländischen Mitbürger gegolten haben, den er vor einem Lebensmittelgeschäft mit einem üblen Schimpfwort belegte.
Weiterhin soll der Mann auf einer Facebook-Seite ein Video über eine Demonstration der Antifa mit dem Satz „geteilt“ haben: „Schlagt die Brut tot, wenn ihr sie seht“. Ebenfalls in einem Facebook-Beitrag, der sich mit Lebensmittelspenden an Flüchtlinge beschäftigte, soll sich der Angeklagte mit der Bemerkung „an die inländische Bevölkerung“ gewandt haben: „Spendet lieber Messer, dann müsst ihr nicht so lange leiden.“
Der Verurteilte ist Dr. Seibel zufolge strafrechtlich nicht vorbelastet. Ohne Einspruch gegen den Strafbefehl würde dieser nach einer Frist rechtskräftig, bei einem Einspruch würde ein neuer Termin zur Hauptverhandlung angesetzt.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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