Schulbesuch beginnt in der Haft

- Die neue Rothaarhütte erweckt einen positiven, einladenden Eindruck. Einer der Brandstifter der alten Hütte wurde, auch wegen zwei Dutzend anderer Delikte, zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Foto: Jan Schäfer
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mir den beiden Brandstiftern ihrer alten Hütte erhalten werden. In handgeschriebenen Zeilen wollen sie sich für ihre Tat entschuldigen, wie Rechtsanwalt Daniel Walker am Donnerstag vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Siegen erklärte.
Die neue Rothaarhütte auf der Oberndorfer Höhe entsteht gerade, Wanderer und Spaziergänger werden sich freuen. Die Hüttenbesitzer auch, zumal sie in den nächsten Tagen Post vonAuf den Ausgang des Strafprozesses gegen einen 18-Jährigen mit Wohnsitz in Hilchenbach und seinen 20 Jahre alten Komplizen (Betzdorf) hatte das nur symbolischen Einfluss. Die Kammer unter der Leitung der Vorsitzenden Richterin Elfriede Dreisbach verurteilte den Haupttäter am Donnerstag zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren. Etliche kleinere Tatvorwürfe hatte das Gericht fallengelassen, übrig blieben 25 Delikte: diverse Einbruchsdiebstähle, Urkundenfälschung und Sachbeschädigung sowie besagte Brandstiftung (Rothaarhütte). Der 18-Jährige beginnt im Februar in der Haft seinen Schulbesuch, er möchte den Hauptschulabschluss nachholen.
Der ältere Mittäter kam wegen Hehlerei in fünf Fällen und mehreren Diebstahlsdelikten sowie wegen der Mithilfe bei der Brandstiftung mit einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten davon, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Die Zeit vom 14. Juni bis 20. Dezember hatte er in Untersuchungshaft verbracht, mithin durfte er jetzt den Gerichtsaal als freier Mann verlassen.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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