Schuldfähigkeit wird geprüft

- Der Weiher leergelaufen, der Gasthof ausgebrannt: Ein trostloses Panorama ergibt sich heute am Tüschebachsweiher in Niederfischbach – einst ein beliebtes Postkartenmotiv. Foto: thor
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thor
Es ist ein Bild der Trostlosigkeit: im Vordergrund der leere Weiher, dahinter die ausgebrannte Ruine des Hauses Tüschebach. Mehr als eineinhalb Jahre sind inzwischen vergangen, seitdem das beliebte Ausflugslokal im April 2014 ein Raub der Flammen wurde. Nach umfangreichen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft dann im Februar dieses Jahres bekannt gegeben, dass der Verdacht der schweren Brandstiftung besteht. Der einzige Beschuldigte ist der inzwischen 57 Jahre alte Inhaber.Nun kommt Bewegung in das Verfahren: Oberstaatsanwalt Hans Peter Gandner bestätigte auf Nachfrage der Siegener Zeitung, dass der Verdächtige auf seine Schuldfähigkeit hin untersucht werden soll. Erst nach dem Ergebnis dieses psychiatrischen Gutachtens will man offenbar entscheiden, ob überhaupt bzw. in welcher Form Anklage erhoben wird. Sollte die Schuldunfähigkeit festgestellt werden, kann keine Verurteilung erfolgen.
Allerdings bedeutet das im Umkehrschluss nicht, dass dann die Versicherung sofort zahlt, sind es doch aus rechtlicher Sicht komplexe Zusammenhänge. Gandner teilte mit, dass mit einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens nicht vor März 2016 zu rechnen ist. Der 57-Jährige hatte das Lokal seit 1984 betrieben, bereits 1987 war das Gebäude bis auf die Grundmauern niedergebrannt.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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