»Sie sind nicht der Dorfsheriff«
Bewährungsstrafen für Pärchen / Bekannten angegriffen
pebe Siegen. Kurz und unangenehm war die Geschichte aus dem großen Reich der schnell wuchernden Animositäten, die jetzt vor dem Siegener Schöffengericht verhandelt wurde. Den Ausgangspunkt bildete eine Feier, auf der ein erfolgreicher Kampf gegen den gemeinsamen Feind Alkohol geführt wurde. Ein Er (33 Jahre) und seine Sie (37 Jahre) erfuhren dort, dass ein gemeinsamer Bekannter die Tochter der 37-Jährigen belästigt haben sollte. Zornig erkundeten die beiden den Aufenthalt des Bekannten und lockten ihn aus der Kneipe, in der er ebenfalls an der Alkoholfront kämpfte. Draußen wurde er von der Kindesmutter angesprungen, zu Boden gerissen, und gemeinsam setzte es Hiebe. Der 33-Jährige griff zum Portmonee des Angegriffenen, nahm es mit und warf es später weg.
Das Pärchen landete vor Gericht. Und gab, soweit beide sich erinnern konnten, die Anklage zu. Aber: Aus dem Portmonee, so der Angeklagte, habe er nicht etwa 50 e mitgehen lassen. Vielmehr habe er nach etwa vorhandenen Bildern oder Telefonnummern anderer Mädchen gesucht. »Sie müssen aber kräftig an dem Portmonee gerissen haben«, überlegte Richter Klaus-Henner Kühr, denn der Geldbeutel sei mit einer Biker-Kette an der Hose befestigt gewesen. Das wusste der 33-Jährige nicht mehr zu sagen: »Wir waren schon zwei Tage am Feiern«, und er habe an dem Tag »etwa zehn Flaschen Bier und eine Viertel- bis halbe Flasche Jägermeister« getrunken gehabt. »Das ist ja fast Profi-Liga«, kommentierte Kühr. »Er kam und lockte mich raus«, erinnerte sich der Angegriffene. Dann sei er angesprungen worden, zu Boden gegangen, es habe Schläge gehagelt, und der Angeklagte sei weggelaufen, nur um sofort wiederzukommen und das Portmonee mit Führerschein, Ausweispapieren und Geld wegzureißen. Den Vorwurf der beiden konnte er sich nicht erklären.
Die Motivation der Mutter sei ja zu verstehen, überlegte Staatsanwalt Christian Kuhli in seinem Plädoyer. Das sei aber keine Entschuldigung für die gefährliche Körperverletzung. »Es zu dulden wäre ein Freibrief für die Zukunft.« Die sechs Monate Gefängnis, die er für die 37-Jährige verlangte, könnten zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem soll sie 50 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Schwieriger sei die Sache bei ihrem Freund. Denn der war vorbestraft und hatte eine achtmonatige Bewährungsstrafe vor der Brust. Für die angeklagten Taten hielt Kuhli eine Strafe von zehn Monaten für angemessen. Da das letzte Urteil mit eingerechnet werden musste, forderte der Staatsanwalt eine Gesamtstrafe von 16 Monaten. Glück für den Angeklagten: Aufgrund seiner Lebensumstände plädierte Kuhli nochmals für Bewährung und eine Geldbuße von insgesamt 2000 e. Wolfgang Wehn als Verteidiger des Angeklagten forderte eine »milde Strafe«.
Das Schöffengericht kam im Urteil den Anträgen des Staatsanwalts nach, sah jedoch von einer weiteren Geldbuße für den Angeklagten ab und verpasste ihm einen »Denkzettel« von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Richter: »Sie sind ja nicht der Dorfsheriff«.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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