Zweijährige Tochter in Notaufnahme gefahren
Siegener muss Führerschein abgeben und zahlen

- Auf der Eiserfelder Straße wurde ein 32-Jähriger mit 32 km/h zu viel geblitzt, als er seine Tochter, von der Polizei eskortiert, in die Notaufnahme bringen wollte. Nun hat das Amtsgericht ein Urteil gesprochen.
- Foto: juka
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Am 18. Januar kollabierte die erst zwei Jahre alte Tochter eines Siegeners, der 32-Jährige machte sich mit dem Mädchen sofort auf den Weg in die Notaufnahme, wurde dabei sogar von Polizisten, die den Ernst der Lage erkannt hatten, eskortiert. Beide Fahrzeuge wurden dabei geblitzt – deshalb verliert der Mann nun, trotz der Umstände, seinen Führerschein und muss Strafe zahlen. So begründet das Amtsgericht das Urteil:
juk
Am 18. Januar kollabierte die erst zwei Jahre alte Tochter eines Siegeners, der 32-Jährige machte sich mit dem Mädchen sofort auf den Weg in die Notaufnahme, wurde dabei sogar von Polizisten, die den Ernst der Lage erkannt hatten, eskortiert. Beide Fahrzeuge wurden dabei geblitzt – deshalb verliert der Mann nun, trotz der Umstände, seinen Führerschein und muss Strafe zahlen. So begründet das Amtsgericht das Urteil:
juka Siegen. Den 18. Januar 2022 wird ein 32-jähriger Mann aus Siegen wohl nicht so schnell vergessen. Als er an diesem Dienstagnachmittag von der Arbeit nach Hause kam, kollabierte seine erst zwei Jahre alte Tochter, war nicht mehr ansprechbar. Da weder der Vater noch seine Frau der deutschen Sprache mächtig sind, riefen sie keinen Krankenwagen, sondern begaben sich selbst auf den Weg ins Krankenhaus. Dabei wurde der Mann, der nicht angeschnallt war, von der Polizei angehalten. Die Beamten erkannten die Situation, eskortieren den besorgten Vater und seine kleine Tochter weiter in Richtung Kinderklinik.
348,50 Euro Strafe und Fahrverbot
Das Kind sei ganz blass und abwesend gewesen, protokollieren die Beamten in ihrem Bericht. „Augenscheinlich musste dieses schnellstmöglich medizinisch behandelt werden, daher eskortierte man mit dem Zivilwagen bis zur Kinderklinik, wo das Kind umgehend der Notaufnahme zugeführt wurde“, heißt es weiter. Wenig später wurden beide Fahrzeuge auf der Eiserfelder Straße geblitzt; der Vater war mit 82 km/h unterwegs – und muss dafür nun, trotz Polizei-Eskorte, zahlen und seinen Führerschein abgeben. Vom Kreis erhielt der junge Familienvater im Februar ein Schreiben mit einer Geldbuße von 348,50 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot. „Rechtlich relevante Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe lagen nicht vor“, heißt es darin. Denn der Vater hatte sich gegen das Bußgeld und die weiteren Folgen gewehrt, seine Argumentation dargelegt.
Am Mittwoch beschäftigte dieser Fall nun das Siegener Amtsgericht. „Er hätte einen Rettungswagen rufen müssen, wir haben da in Deutschland ein funktionierendes System“, findet auch Richter Dr. Paul Sprenger. Verteidiger Stefan Znamenak sieht dagegen in der Fahrt einen rechtfertigenden Notstand, zumal sein Mandant eben kein Deutsch spricht und so keinen Rettungswagen rufen konnte. „Wer kein Deutsch spricht, darf also zu schnell fahren?“, fragte der Vorsitzende in Richtung des Anwalts, erntete dafür allerdings nur einen ungläubigen Blick, da eben keiner der Anwesenden in der Lage gewesen sei, auf Deutsch die Situation am Telefon zu schildern. Für den Richter habe der Vater seiner Tochter mit der Aktion sogar eher geschadet als geholfen. Mit einem Rettungswagen hätte das Mädchen viel schneller versorgt werden können, zudem hätte so die Notaufnahme bereits auf der Fahrt informiert werden können, führt Sprenger an.
Amtsgericht: Vater hat Situation falsch eingeschätzt
Auch das Argument der Verteidigung, die Polizisten hätten die Lage des kleinen Kindes ebenso erkannt und den Vater daraufhin ja sogar eskortiert, will der Richter nicht gelten lassen. „Die Polizisten sind für mich nicht maßgeblich, weil sie keine Fachleute sind.“ Vielmehr habe der Vater die Situation bereits zuvor falsch eingeschätzt. „Er hätte ruhig bleiben können. Kinder in diesem Alter haben solche Fieberanfälle schon mal“, betont Sprenger, schiebt aber auch hinterher: „Das fällt schwer, ist aber nicht unmöglich.“ Entweder hätte der Mann seiner Auffassung nach eine Person suchen müssen, die einen Rettungswagen rufen kann, oder eben in normaler Geschwindigkeit in Richtung Kinderklinik fahren müssen. „Man kann eine solche Fahrt machen, darf aber eben nicht erwarten, freigesprochen zu werden“, so der Richter.
Das Bußgeld reduziert Sprenger anschließend auf 260 Euro, am Fahrverbot jedoch hält er fest, obwohl der Familienvater wegen seines Jobs im Kreis Olpe eigentlich dringend auf das Auto angewiesen ist. „Den Monat Fahrverbot braucht er, um zu lernen, dass er sich so nicht benehmen kann“, so Springer in der Urteilsbegründung. Es sei auch in Betracht gekommen, die Geldstrafe zu erhöhen und dafür auf das Fahrverbot zu verzichten. Doch dafür fehlte dem Vorsitzenden eine Entschuldigung des Mannes. „Ich hatte das Gefühl, er wollte das nicht.“
Autor:Julian Kaiser aus Siegen | |
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