Inzidenzwerte geben die Richtung vor
So planen die Kirchen Gottesdienste zu Ostern

- Kirchenvertreter sind sich sicher: Gottesdienste mit sinnvollen Vorgaben und Regeln tragen nicht zu einem erhöhten Infektionsgeschehen bei.
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sp Siegen. Verboten sind sie laut der Corona-Schutzverordnung nicht, die Präsenzgottesdienste in Kirchen. Unter strengen Auflagen und mit Hygienekonzepten dürfen sie unabhängig von den Inzidenzwerten stattfinden. Die ev. Kirche von Westfalen hat eine komplexe Leitlinie aufgestellt, nach denen sich die Kirchengemeinden richten können. Die Betonung liegt auf „können“, denn am Ende entscheiden die Presbyterien. „Die örtliche Situation gerät in den Fokus“, kommentiert Siegens Superintendent Peter-Thomas Stuberg die Handreichung der Landeskirche.
Sieben-Tage-Inzidenz
sp Siegen. Verboten sind sie laut der Corona-Schutzverordnung nicht, die Präsenzgottesdienste in Kirchen. Unter strengen Auflagen und mit Hygienekonzepten dürfen sie unabhängig von den Inzidenzwerten stattfinden. Die ev. Kirche von Westfalen hat eine komplexe Leitlinie aufgestellt, nach denen sich die Kirchengemeinden richten können. Die Betonung liegt auf „können“, denn am Ende entscheiden die Presbyterien. „Die örtliche Situation gerät in den Fokus“, kommentiert Siegens Superintendent Peter-Thomas Stuberg die Handreichung der Landeskirche.
Sieben-Tage-Inzidenz als Richtlinie für Gottesdienste
Sie schlägt vor, sich nach den Inzidenzwerten der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu richten, nicht nach den NRW-weiten. „Es ist der Versuch festzuhalten, was das landespolitische Perspektivpapier für uns als Kirche bedeuten könnte.“
Jetzt sind es nur noch drei Wochen, dann ist Ostern. Ob am wichtigsten Feiertag der Christen Präsenzgottesdienste stattfinden? „Das weiß der Himmel“, sagt Stuberg. Die Situation sei zu unberechenbar, niemand wisse, wie die Inzidenzwerte in drei Wochen sind. „Wer kann im Moment schon sicher planen?“ Stuberg betont, dass es sichere Indizien gebe, dass Gottesdienste nicht zu einem erhöhten Infektionsgeschehen beitrügen, wenn sich an die Vorschriften der Corona-Schutzverordnung gehalten werde. „Wir gehen auf Nummer ganz ganz sicher.“ Gottesdienste sollten beispielsweise deutlich kürzer sein, die bereits bestehenden Hygienekonzepte wurden um den Punkt ergänzt, dass medizinische Masken (am besten FFP2) getragen werden sollen.
Bei einer Inzidenz über 100 wird auf Gottesdienste verzichtet
Die Empfehlung der Landeskirche (bezogen auf Kreise und kreisfreie Städte) für Gottesdienste lautet:
- Sieben-Tage-Inzidenz unter 50: Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten möglich mit Schutzkonzepten nach Prüfung regionaler Gegebenheiten. Weiterhin wird auf Gemeindegesang verzichtet und medizinische Masken sollen dauerhaft getragen werden.
- Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: Präsenzgottesdienste mit einem Schutzkonzept ab dem 28. März (Palmsonntag) wieder möglich nach Prüfung der regionalen Gegebenheiten. Auf Gemeindegesang wird verzichtet, medizinische Masken werden dauerhaft getragen.
- Sieben-Tage-Inzidenzwert über 100: Auf Präsenzgottesdienste wird verzichtet.
Die meisten Gemeinden im Kirchenkreis Siegen halten sich an die Empfehlungen
Der Superintendent sagt, dass die meisten Gemeinden im Kirchenkreis Siegen sich an diese Empfehlungen hielten, von den 22 Gemeinden seien es zuletzt drei gewesen, die Gottesdienste vor Ort angeboten hätten. Stuberg erinnert daran, dass an Weihnachten die Corona-Fallzahlen höher gewesen seien – die Weihnachtsgottedienste hätten nicht stattgefunden. Und es würden für Ostern wieder höhere Werte erwartet.
„Die Gottesdienste sind in der Planung“, heißt es von Siegens Dechant Karl-Hans Köhle zum bevorstehenden Osterfest. Hier hat das Erzbistum Paderborn einige Vorgaben gemacht. In den Messen sollen medizinische Masken getragen werden, auf Gemeindegesang wird verzichtet. Am Gründonnerstag wird es keine Fußwaschung geben und zur Kommunion wird kein Wein gereicht. Außerdem sollen die Messen kürzer gestaltet werden. Bei der Kreuzverehrung am Karfreitag muss der Mindestabstand eingehalten werden. Eine Berührung des Kreuzes ist nicht gestattet. „Mit den bisherigen Konzepten sind wir gut gefahren“, betont Köhle. Deshalb werde daran festgehalten.
Autor:Sarah Panthel (Redakteurin) aus Siegen |
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