Lennestädter Mordprozess am Siegener Landgericht
Staatsanwalt fordert "lebenslänglich"

- Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuld des 34-Jährigen als erwiesen, seinen Sohn zunächst gewürgt und dann bei lebendigem Leib verbrannt zu haben.
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mick Lennestadt/Siegen. Staatsanwalt Rainer Hoppmann ist ein erfahrener Jurist. Da hat es besonderes Gewicht, wenn er von „einer der schlimmsten Taten, die ich je angeklagt habe“, spricht. „Schlimmer und schrecklicher kaum vorstellbar“, beschreibt er das Geschehen vom 3. Mai 2020, als der Angeklagte seinen dreieinhalb Jahre jungen Sohn zunächst bewusstlos würgte und dann in einem Abstellraum verbrannte. Bei lebendigem Leib, wie die nachträglichen Gutachten ergaben. Für Hoppmann gibt es da nur eine Strafe: Lebenslänglich wegen heimtückischen Mordes. Auch die Voraussetzungen für die Schwere der Schuld und eine anschließende Sicherungsverwahrung sieht der Anklagevertreter gegeben.
mick Lennestadt/Siegen. Staatsanwalt Rainer Hoppmann ist ein erfahrener Jurist. Da hat es besonderes Gewicht, wenn er von „einer der schlimmsten Taten, die ich je angeklagt habe“, spricht. „Schlimmer und schrecklicher kaum vorstellbar“, beschreibt er das Geschehen vom 3. Mai 2020, als der Angeklagte seinen dreieinhalb Jahre jungen Sohn zunächst bewusstlos würgte und dann in einem Abstellraum verbrannte. Bei lebendigem Leib, wie die nachträglichen Gutachten ergaben. Für Hoppmann gibt es da nur eine Strafe: Lebenslänglich wegen heimtückischen Mordes. Auch die Voraussetzungen für die Schwere der Schuld und eine anschließende Sicherungsverwahrung sieht der Anklagevertreter gegeben.
Emotionsloses Geständnis
Letzteres ist am Ende des vorletzten Verhandlungstages der einzige Punkt, der im Saal 165 des Siegener Landgerichtes unterschiedlich gesehen wird. Rainer Hoppmann schildert noch einmal ausführlich das Geschehen am Tattag, als der Angeklagte seinen Sohn betreute und auf eine Weise tötete, die für alle unfasslich sei und der ganzen Familie unendliches Leid zugefügt habe. Bei seiner Einlassung habe sich der Mann so emotionslos gezeigt, wie die Sachverständige ihn hinterher beschrieben habe. Die Beweisaufnahme nur die Heimtücke eindeutig nachweisbar gemacht, Hoppmann verwies auf die Ausführungen der Gutachterin Dr. med. Nahlah Saimeh, die keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit festgestellt habe, auf die heftigen Vorstrafen des Mannes und sein allgemeines Verhalten, begründet damit die Schwere der Schuld.
Angeklagte wollte Mitleid erwecken
Die Nebenklagevertreterin, Marie-Theres Hanfland-Ullrich, hob mehrmals die Grausamkeit des Geschehens hervor, das die Kindesmutter und deren Familie für den Rest des Lebens belaste und quäle. Der Angeklagte sei nach Einschätzung der Gutachterin egozentrisch, habe entsprechend im Gericht alles getan, um Mitleid für sich zu wecken und Entschuldigungen für seine Tat zu finden. Die langjährige Erfahrung der Sachverständigen habe dieser erlaubt, den Angeklagten zu durchschauen. Leider sei das der Kindesmutter nicht gelungen. „Sie war erst 15, als sie ihn kennenlernte“, stellt die Anwältin fest und betont mehrfach, wie sehr auch das Kind den Vater geliebt habe.
Selbst die Verteidigerin spricht von Heimtücke
Die schwierigste Aufgabe des Tages hatte Verteidigerin Petra Heinrich, die nahezu allen Argumenten ihrer Vorgänger zustimmt. Sie bejahte das Mordmerkmal der Heimtücke, kam zugleich in Sachen Schwere der Schuld nachvollziehbar zu einem anderen Ergebnis. Heinrich erinnert daran, dass die Gutachterin dem Mandanten eine anti-soziale Persönlichkeit diagnostiziert habe. Bislang sei das psychiatrisch nicht aufgearbeitet, argumentiert die Anwältin, will aber die Hoffnung nicht aufgeben, dass da im Rahmen der Haft etwas möglich sei.
34-Jähriger beschuldigt Kindesmutter und deren Familie
Der Angeklagte selbst bekräftigte dies im Anschluss. Alles tue ihm „schrecklich leid, für alle Betroffenen“, versicherte der 34-Jährige. Er sei nicht so schlimm und unzugänglich, wie er beschrieben worden sei, fuhr der Mann fort – und begann erneut, die Kindesmutter und deren Familie zu beschuldigen, gegen ihn gearbeitet und ihn in die Enge gedrängt zu haben – das allseits gelobte Gutachten der renommierten Ärztin wurde eindrucksvoll bestätigt in diesem Moment. Das Urteil ist für Freitag, 18. Dezember, 14 Uhr, angekündigt.
Autor:Redaktion Siegen aus Siegen |
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