Kollision in Müsen
Staatsanwalt sieht keinen Fehler bei Unfallbewertung

- Wer trägt die Schuld an einem Unfall Mitte Mai in Müsen? Die Bewertung schlug hohe Wellen, der Staatsanwalt sieht jedoch keinen Fehler seitens der Beamten.
- Foto: privat (Archiv)
- hochgeladen von Karl-Hermann Schlabach (Redakteur)
kalle Siegen/Müsen. Im Rahmen der Berichterstattung der Siegener Zeitung zu einem Verkehrsunfall in Müsen, bei dem die aufnehmenden Beamten vor Ort die Schuldfrage festgestellt hatten und anschließend ein Vorgesetzter diese exakt gegenteilig bewertet hatte, sowie der Aussagen eines Pressesprecher der Polizei, war es zu einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt bei der Staatsanwaltschaft Siegen gekommen.
Polizist ändert Unfallbericht zugunsten einer Kollegin
Der den Vorgang bearbeitende Staatsanwalt Fabian Glöckner sieht keinen Anfangsverdacht einer Straftat bei den beiden Beamten. In seiner Begründung, die der SZ vorliegt, erläuterte der Staatsanwalt seine Entscheidung ausführlich.
kalle Siegen/Müsen. Im Rahmen der Berichterstattung der Siegener Zeitung zu einem Verkehrsunfall in Müsen, bei dem die aufnehmenden Beamten vor Ort die Schuldfrage festgestellt hatten und anschließend ein Vorgesetzter diese exakt gegenteilig bewertet hatte, sowie der Aussagen eines Pressesprecher der Polizei, war es zu einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt bei der Staatsanwaltschaft Siegen gekommen.
Der den Vorgang bearbeitende Staatsanwalt Fabian Glöckner sieht keinen Anfangsverdacht einer Straftat bei den beiden Beamten. In seiner Begründung, die der SZ vorliegt, erläuterte der Staatsanwalt seine Entscheidung ausführlich. Nach Einsichtnahme der Ermittlungsakten hinsichtlich des Unfall Mitte Mai habe es keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat gegeben.
Korrektur nach Rücksprache mit den beiden Beamten
Der Beamte des Kreuztaler Fachkommissariats habe lediglich den Sachverhalt anders bewertet als die beiden Streifenbeamten im Rahmen der Unfallaufnahme. Es sei gerade die Aufgabe des Fachbeamten, aufgrund der entsprechenden Berufserfahrung und der besonderen Sachkompetenz die eingehenden Vorgänge auf Richtigkeit zu prüfen. Die Korrektur sei auch nach Rücksprache mit den beiden Beamten vor Ort erfolgt.
Der Pressesprecher habe lediglich diese Vorgehensweise gegenüber der Siegener Zeitung erläutert.
In seinem Schreiben geht der Staatsanwalt in keiner Silbe darauf ein, dass die zuerst als Unfallverursacherin benannte Frau eine Mitarbeiterin der Kreispolizeibehörde Olpe ist.
Autor:Karl-Hermann Schlabach (Redakteur) aus Siegen |
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