KAG-Beiträge
Straßen- und Wegekonzepte bereiten Kopfzerbrechen

- Für den Erlass der KAG-Beiträge sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
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ihm Wilnsdorf/Bad Berleburg. Damit die Anwohner bei Straßenausbauten nach KAG keine Beiträge mehr zahlen müssen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Das Förderprogramm des Landes verlangt u.a. ein rechtzeitig verabschiedetes Straßen- und Wegekonzept der jeweiligen Kommune. Die Interesse
ihm Wilnsdorf/Bad Berleburg. Damit die Anwohner bei Straßenausbauten nach KAG keine Beiträge mehr zahlen müssen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Das Förderprogramm des Landes verlangt u.a. ein rechtzeitig verabschiedetes Straßen- und Wegekonzept der jeweiligen Kommune. Die Interessengemeinschaft gegen die KAG-Beiträge hatte in ihrer Pressemitteilung erklärt, den Städten Bad Berleburg, Kreuztal und der Gemeinde Wilnsdorf fehlten diese Konzepte. Das hat Diana Borawski für die IG inzwischen korrigiert: Wilnsdorf hat am 31. März 2022 ein solches Konzept beschlossen.
Sachlage in Bad Berleburg komplizierter
In Bad Berleburg ist die Sachlage komplizierter. Hier gibt es ein "Straßen- und Wegenetzkonzept" aus dem Jahr 2017. Das genügt nach Ansicht der Interessengemeinschaft nicht den formalen Anforderungen des Förderprogramms für den Erlass der KAG-Beiträge. Bad Berleburgs Baudezernent Christoph Koch sieht das anders. Man habe 2018 zu diesem Konzept eine Priorisierungsliste verabschiedet und gehe davon aus, dass man damit das verlangte Straßen- und Wegekonzept besitze. "Wir sind dazu mit dem Städte- und Gemeindebund im Gespräch", sagte Koch.
Ohnehin gleiche es angesichts der bevorstehenden Wahl dem Blick in die Glaskugel, wenn man die rechtliche Situation beurteilen wolle, zumal es für das neue Förderprogramm noch gar keine Ausführungsbestimmungen gebe.
Autor:Irene Hermann-Sobotka (Redakteurin) aus Siegen |
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