Streit um Kündigung
NGG »schießt« gegen Bäckerei / Arbeitgeber: »Unhaltbar«
matz Geisweid. Es sei heutzutage immer noch »gefährlich sich für die Belange seiner Kollegen einzusetzen«, schimpft die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) in einem Fax. Der konkrete Fall: Ein Verkaufsfahrer der Geisweider Bäckerei Fischbach sei über die NGG »Initiator einer Betriebsversammlung als Vorstufe für die Wahl eines Betriebsrates in der Bäckerei« gewesen, »bekam jedoch nur wenige Stunden nach Bekanntwerden des Vorhabens die Kündigung bei sofortiger Freistellung«.
»Leider greifen Arbeitgeber, um die Rechte der Beschäftigten gesetzeswidrig zu torpedieren, immer wieder zu diesem Mittel«, so Gewerkschaftssekretär Fritz Neumann. Es werde versucht, »die Belegschaft einzuschüchtern.« Als Gegenmaßnahme sei über den DGB-Rechtsschutz Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht worden. Zudem sei der Betroffene zum Gewerkschaftsbeauftragten ernannt worden und habe in dieser Funktion Zugang zum Unternehmen.
»Der vorgeschobene Grund, eine anstehende Betriebsratswahl könnte Anlass zu einer Kündigung gewesen sein, ist unhaltbar. Wir weisen ihn ausdrücklich zurück«, konterte Bäckerei-Inhaber Manfred Fischbach in einer Stellungnahme gegenüber der SZ die Vorwürfe. Der tägliche Kampf, sich am Markt zu behaupten und somit die Zukunft der Firma zu sichern, habe das Familienunternehmen zu unternehmerischen Entscheidungen veranlasst. »Eine davon ist die Reduzierung der Verkaufstouren von vier auf drei.«
Auch seien die Informationsblätter der Gewerkschaft wie gewünscht im Betrieb und den Filialen ausgelegt worden. Fischbach: »Sollten die Mitarbeiter einen Betriebsrat wünschen, stehen wir der Sache objektiv gegenüber.« Und zur Freistellung des Mitarbeiters sagte er: »Die Umstellung der Touren aus betriebsbedingter Sicht wurde von einem Familienmitglied selbst übernommen.«
Für die NGG kommt »es jetzt darauf an, dass die Beschäftigten einen Wahlvorstand wählen, der anschließend die Betriebsratswahl durchführt«. Am kommenden Samstag, 15. Februar, soll auf jeden Fall um 19.30 Uhr eine Betriebsversammlung stattfinden.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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