Verdächtiger untergetaucht

- In der Ortsmitte von Mudersbach war der Zwölfjährige von dem Mann angesprochen und mit in die Wohnung genommen worden. Foto: thor
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thorder im Verdacht steht, einen zwölfjährigen Jungen in Mudersbach sexuell missbraucht zu haben, ist inzwischen Haftbefehl erlassen worden – das Problem: Dieser kann derzeit nicht vollstreckt werden, weil der Mann irgendwann in den vergangenen Tagen untergetaucht ist. Das bestätigte am Freitag die Staatsanwaltschaft Koblenz auf Anfrage der Siegener Zeitung. Für die Ermittler steht nun die unangenehme Frage im Raum, warum nicht unmittelbar nach der Anzeige der Verdächtige einem Haftrichter zur Prüfung einer Untersuchungshaft vorgeführt worden ist. Doch der Reihe nach:
Aus der Flucht vor Krieg und Terror in Syrien ist die Flucht vor Polizei und Staatsanwaltschaft in Deutschland geworden. Gegen den 25-jährigen Asylsuchenden,Laut Oberstaatsanwalt Rolf Wissen wird gegen den 25-Jährigen nicht nur wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs ermittelt, sondern auch wegen sexueller Nötigung. Am 10. Januar (Sonntagnachmittag) soll der Junge mit in die Wohnung des Tatverdächtigen gegangen sein, wo ihm ein Porno-Video gezeigt wurde. Anschließend soll der Mann den Zwölfjährigen in den Keller geführt und dort versucht haben, „vor und an dem Jungen sexuelle Handlungen vorzunehmen“. Als das Kind sich lautstark zur Wehr setzte, soll der Mann von ihm abgelassen haben, sodass der Junge den Keller verlassen und nach Hause gehen konnte.
Wie berichtet, hatte der Zwölfjährige die Geschehnisse nicht unmittelbar nach der Tat seinen Eltern erzählt, sondern sich zunächst einem Freund anvertraut. Zwei Tage später, am 12. Januar, wurde dann von der Mutter Anzeige bei der Polizei in Betzdorf erstattet. Dann sei versucht worden, zunächst einmal die Identität des Verdächtigen zu ermitteln. „Ist derjenige, der da lebt, auch derjenige, für den er sich ausgibt“, sagte Wissen. Auch habe man die Aussagen des Jungen durch weitere Ermittlungen verifizieren müssen, doch das sei Standard. „Alterstypisch“ stimme oft nicht jedes Detail, so der Oberstaatsanwalt.
Nachdem sich am 18. Januar der dringende Tatverdacht erhärtet habe und zudem festgestellt worden sei, dass sich der Mann nicht mehr in seiner Wohnung aufhalte, habe die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen. Laut Wissen würden derzeit „alle erdenklichen Mittel“ eingesetzt, um den Mann zu fassen.
Nun ist sich auch der Oberstaatsanwalt darüber im Klaren, dass die Frage, warum nicht sofort eine U-Haft angeordnet worden ist, weiter in der Öffentlichkeit diskutiert werde. Und ja, diese Frage sei „schwierig zu beantworten“. Gerade im Hinblick auf die Unsicherheiten zu Beginn der Ermittlungen habe man keine rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord werfen können. Das habe auch nichts mit zweierlei Maß zu tun, sagte Wissen. Alter, Geschlecht, Nationalität und Hautfarbe spielten keine Rolle. Zur Frage, ob etwas im Verlauf der Ermittlungen schiefgelaufen sei, werde er sich nicht äußern. Der Oberstaatsanwalt kündigte an, dass man weiterhin genau die Kommentare im Netz zu diesem Fall beobachten werde. Bei strafrechtlicher Relevanz sei auch mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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