Bewegung im Burbach-Prozess
Verfahren gegen Sicherheitsmänner eingestellt

- Im Burbach-Prozess lichten sich die Reihen der Angeklagten. Das Verfahren gegen zwei Sicherheitsmänner wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.
- Foto: Symbolbild/Pixabay
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mick Siegen. Es bewegt sich etwas im Burbach-Verfahren. Nach zwei Einlassungen am Mittwoch stehen die Vorzeichen gut, dass die Gruppe der Angeklagten sich bis Ostern auf acht Personen verkleinert – vielleicht sogar auf noch weniger. In der Pause bis zum nächsten Verhandlungstag am 24. März wird sich die Kammer mit den beiden Einstellungsanträgen beschäftigen, die von Verteidigern und Oberstaatsanwalt kamen und eine Folge der umfangreichen Gespräche sind, die Christian Kuhli in den vergangenen Wochen zunächst allein mit den Rechtsbeiständen geführt hat. Vor 14 Tagen schloss sich dann eine Beratung in großer Runde und unter Einbeziehung der Kammer an. An deren Ende stand der Vorschlag, zwei Verfahren dann zeitnah einzustellen, wenn sich die Angeklagten entsprechend einlassen.
Anwalt Alexander Hauer lieferte auch prompt die gewünschte Erklärung für einen der Wachmänner ab. Seinem Mandanten wird die Anwesenheit bei diversen Freiheitsberaubungen vorgeworfen. Konkrete Erinnerungen habe dieser nicht mehr, so der Verteidiger. Zugleich sei der 45-Jährige über die Existenz des „Problemzimmers“ natürlich informiert gewesen, wenngleich er nie jemanden dort hingebracht oder gesehen habe. In jedem Fall könne und wolle sein Mandant nicht ausschließen, dass diese Dinge während seiner Arbeitszeit geschehen sein könnten.
Aktive Beteiligung nicht nachweisbar
Aufgrund der im Vergleich zu anderen Taten geringen Schuld beantragte Hauer danach eine Einstellung wegen Geringfügigkeit. Der Oberstaatsanwalt betonte ebenfalls, dass sich eine aktive Beteiligung des Sicherheitsmannes an Straftaten nicht habe nachweisen lassen und stimmte dem Antrag zu. Die Kammer will nun außerhalb der Hauptverhandlung darüber entscheiden.
Das galt später ebenso für einen zweiten Wachmann, dessen Einlassung noch aussteht. Dafür meldete sich der Verteidiger eines Sozialbetreuers und gab ebenfalls eine Erklärung ab. Er drückte ausdrücklich dessen Bedauern über das in Burbach Geschehene aus. Sein Mandant habe gleichfalls sehr geringe Erinnerungen an jene Zeit, in der er auf Nachfrage aufgrund seiner Sprachkenntnisse in der Einrichtung gearbeitet hätte. Zweimal fand sich die Unterschrift des Angeklagten in den entsprechenden Wachbüchern, in denen die Verbringung von Bewohnern ins „PZ“ dokumentiert ist. Aus heutiger Sicht bedauere er sehr, seinerzeit nicht selbst nachgesehen und den Versuch gemacht zu haben, den Personen zu helfen.
1500 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“
Oberstaatsanwalt Christian Kuhli bestätigte die vergleichsweise geringe Schuld. Einzige Auflage: 1500 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“, wobei er in beiden Fällen die Last für die Angeklagten durch die Dauer des Prozesses unterstrich. Insgesamt, so Kuhli, sei er auch für die acht weiteren Angeklagten zu Zugeständnissen bereit. Nur für die Vorfälle, bei denen das öffentlichkeitsträchtige Video respektive Foto entstanden sind, sieht er keinerlei Spielraum.
Autor:SZ Redaktion aus Siegen |
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