Verwaltung braucht noch Zeit für das Cross-Border-Leasing
Geplante Sondersitzung muss verschoben werden
sob Siegen. Zumindest von der Zeitschiene her ist die Siegener Stadtverwaltung von den bisherigen Planungen in Sachen Vermietung des städtischen Kanalnetzes an einen US-amerikanischen Investor abgerückt. War ursprünglich geplant, Ende Januar über das umstrittene »Cross-Border-Leasing« nichtöffentlich im Hauptausschuss zu beraten, so wird sich diese Aussprache verzögern.
»Die verwaltungsinterne Vorprüfung ist noch nicht abgeschlossen«, ließ der Kämmerer gestern in Telefonat mit der SZ wissen. Bei dem millionenschweren Deal gehe »Genauigkeit vor Schnelligkeit«, und ein besonderer Zeitdruck bestehe für die Verwaltung nicht. Wann sich Hauptausschuss und Werksausschuss im Rahmen einer Sondersitzung mit dem Cross-Border-Leasing beschäftigen werden, ist demnach offen.
Wie berichtet, geht die Siegener Stadtverwaltung nach dem Vorbild anderer Kommunen mit dem Gedanken schwanger, ihre Abwasseranlagen langfristig an einen US-Trust zu vermieten und direkt zurückzumieten. Über diesen Kniff hofft man, 8 bis 9 Mill. e aus der US-amerikanischen Steuerkasse in die städtische Schatulle zu transferieren.
Kämmerer Baumeister, der den Vorstoß vor einigen Wochen gestartet hatte, bezeichnete es gegenüber der SZ als »leichtfertig«, wenn die Verwaltung angesichts der katastrophalen Finanzlage nicht alle Möglichkeiten der Geldbeschaffung ausloten würde. Wie sich der Rat letztlich zu dem Coup stellen wird, ist offen.
Ein zumindest verfahrenstechnischer Dissens zeichnet sich unterdessen zwischen der Siegener Stadtverwaltung und dem Regierungspräsidium ab. Während das Arnsberger Regierungspräsidium Ende des Jahres gegenüber der SZ festhielt, dass ein etwaiger Vertrag der Kommune mit einem US-Trust der Genehmigung der Kommunalaufsicht bedürfe, sieht Baumeister das Regierungspräsidium außen vor. Der Kämmerer und Rechtsdezernent: »Es ist unbestritten, dass dies kein genehmigungspflichtiger Vorgang ist.« Allerdings sei es für den Fall einer Ratsentscheidung für ein Cross-Border-Leasing »angezeigt, die Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden zu suchen«.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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