War der Landrat da etwas voreilig?

- Müssen Schießstände für Sportschützen alle vier Jahre von einem Sachverständigen überprüft werden? Da gehen die Meinungen auseinander. Archivfoto: Björn Weyand
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sz/bw - Seit diesem Jahr gelten neue Regeln für die Überprüfung von Schießständen – darauf weist der Kreis Siegen-Wittgenstein in einer Pressemitteilung noch einmal hin. Die wesentlichste Änderung: Ab sofort dürfen nur noch öffentlich bestellte und vereidigte Schießstandsachverständige die Prüfung von Schießstätten vornehmen oder Personen, die auf der Basis polizeilicher oder militärischer Regelungen als Schießstandsachverständigte ausgebildet worden sind und sich regelmäßig fortgebildet haben.
Die Neuregelung habe der Gesetzgeber unter anderem beschlossen, so der Kreis, weil die Begutachtung eines Schießstandes komplex sei und nicht nur Kenntnisse der Schießstandrichtlinien, sondern auch in anderen Fachgebieten wie beispielweise in der Lüftungstechnik, im Brandschutz oder im Umwelt- und Schallschutz erfordert. Der Schießbetrieb ist unstreitig mit Gefahren verbunden. Um die zu minimieren, ist ein fachgerechter Umgang mit den Waffen erforderlich, aber eben auch eine sachgerechte Ausstattung und ein sicherer Betrieb einer Schießanlage.
Neben einer Abnahme vor der Inbetriebnahme müssen die Schießstände mindestens alle vier Jahre geprüft werden, wenn auf ihnen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen wird. Ist das Schießen nur mit erlaubnisfreien Schusswaffen zulässig, muss die entsprechende Schießanlage mindestens alle sechs Jahre geprüft werden. Hier in Siegen-Wittgenstein gibt es laut dem Kreis 67 Vereine mit Mehrzweckanlagen, auf denen mit erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen geschossen wird. Die Überprüfung dieser Mehrzweckanlagen erfolgt im Einvernehmen mit den Vereinen in der Regel im Turnus von vier Jahren. Damit werde auch die finanzielle Belastung minimiert. Die Überprüfung durch den Schießstandsachverständigen kostet zwischen 600 und 1000 Euro. Dieser Betrag muss einmal in vier Jahren aufgebracht werden.
Aus Sicht von Thomas Roth, Vorsitzender des Schützenkreises Wittgenstein, ist dies „ärgerliches Geld, das wir uns eigentlich sparen wollen“. Dass der Kreis nun mit der Pressemitteilung Nägel mit Köpfen gemacht hat, kann der Raumländer nicht nachvollziehen: „Der Landrat ist da etwas voreilig, denn das Verfahren ist eigentlich noch offen.“ Derzeit sei der Westfälische Schützenbund im Gespräch mit dem Düsseldorfer Innenministerium. Das Ziel: Die turnusmäßige Überprüfung der Schießstände durch den Gutachter abzuschaffen. Es gebe einen entsprechenden Erlass, der die Notwendigkeit einer Prüfung durch einen Sachverständigen verneint. Daher ist sich Thomas Roth sicher: „Das Innenministerium ist da unserer Meinung. So wie es jetzt da steht, wird es nicht bleiben.“
Aus seiner Sicht werde ein Schießstand nach dem Neubau vom Sachverständigen abgenommen: „Wieso sollte diese Anlage also wieder geprüft werden, sofern daran überhaupt keine gravierenden baulichen Maßnahmen vorgenommen werden?“
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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