Welpen im Internet angeboten

- Mit einer Auflage endete der Prozess gegen eine Frau, die am Jobcenter vorbei Welpen verkauft hatte. Symbolbild: SZ-Archiv
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dach - Seit 2002 ist sie arbeitslos, sagt Ulrike F. vor Gericht. „Das is’ aber lang’“, kommentiert Richter Hubert Ickenroth. Ulrike F. nickt.
Seit es Hartz IV gibt, ist Ulrike F. (Name geändert) dabei. Sie lebt in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, also zusammen mit einem Partner, der ebenfalls „Stütze“ bezieht, irgendwo in der Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden. Sie drücken Schulden. „Siebzig- oder Achtzigtausend“, sagt sie. „Zahlen Sie die Schulden ab?“, will der Richter wissen. Ulrike F. schüttelt den Kopf. „Haben Sie mal ein Insolvenzverfahren angestrengt?“ Kopfschütteln.
Allerdings hatte die 45-Jährige, Mutter von zwei Kindern, 2013 durchaus versucht, sich eine Einnahmequelle zu erschließen. Allerdings nur bedingt legal. Sie bot im Internet insgesamt acht Schäferhundwelpen an. Stückpreis: 500 Euro.
Das bekam offenbar das zuständige Jobcenter in Betzdorf mit. 4000 Euro auf die Hand – da wären die Arbeitsvermittler gerne im Bilde gewesen.
Doch ganz so war es offenbar nicht. Vier Welpen seien gestorben, berichtet Ulrike F., drei habe sie verschenkt und schließlich nur einen verkauft, für 300 Euro, auf Raten. Die verstorbenen Tiere habe sie begraben. „Also finden wir die, wenn wir buddeln?“, fragt der Richter. „Glaub’ ich nicht“, entgegnet Ulrike F. Auf dem Grundstück sei mittlerweile umgebaut worden.
Warum sie denn drei der Welpen verschenkt habe, will Hubert Ickenroth wissen – schließlich habe sie doch zunächst 500 Euro pro Hund haben wollen. „Bevor ich auf den Welpen sitzen bleibe, geb’ ich sie lieber weg“, rechtfertigt sie sich. Zeugen stützen ihre Aussage.
Bleiben am Ende Einnahmen von insgesamte viermal 50 Euro und einmal 100 Euro, die Ulrike F. dem Jobcenter verschwiegen hatte. 30 Euro dürfe man im Monat nebenbei verdienen, ohne dass es Auswirkungen auf den Hartz-IV-Satz habe, sagt eine Jobcenter-Mitarbeiterin im Zeugenstand.
Auch wenn Ulrike F. kein unbeschriebenes Blatt mehr ist: Richter Ickenroth, Amtsanwältin Stefanie Moll und Verteidigerin Kathrin Rötter einigen sich wegen des geringen Schadens darauf, das Verfahren einzustellen, gegen eine Geldauflage von 200 Euro – zu zahlen an das Tierheim Siegen.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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