"Achtung: Infektiös"
Wenn es keinen Abschied gibt

- An Corona verstorbene Menschen müssen für die Beisetzung besonders vorbereitet werden. Die Bestatter sind gesetzlich aufgefordert, dafür Schutzbekleidung zu tragen.
- Foto: kalle
- hochgeladen von Sonja Schweisfurth (Redakteurin)
kalle Siegen. Es sind besonders schwere Wege, die Angehörige gehen müssen, um sich von ihren verstorbenen Liebsten zu verabschieden. Und das auch noch in Coronazeiten. Seit fast 150 Jahren ist das Beerdigungsinstitut Pietät eine der seriösen Adressen in der Region, die als Bestatter dafür verantwortlich sind, einen Verstorbenen angemessen und in Würde auf seinem letzten Weg zu begleiten.
Schwierige Voraussetzungen für BeerdigungenDie Einschränkungen bei Beerdigungen in Coronazeiten sind erheblich. Wegen des Sprungs der Sieben-Tage-Inzidenz auf einen Wert deutlich über 50 in Siegen-Wittgenstein sind die Bedingungen nochmals schwieriger geworden.
kalle Siegen. Es sind besonders schwere Wege, die Angehörige gehen müssen, um sich von ihren verstorbenen Liebsten zu verabschieden. Und das auch noch in Coronazeiten. Seit fast 150 Jahren ist das Beerdigungsinstitut Pietät eine der seriösen Adressen in der Region, die als Bestatter dafür verantwortlich sind, einen Verstorbenen angemessen und in Würde auf seinem letzten Weg zu begleiten.
Schwierige Voraussetzungen für Beerdigungen
Die Einschränkungen bei Beerdigungen in Coronazeiten sind erheblich. Wegen des Sprungs der Sieben-Tage-Inzidenz auf einen Wert deutlich über 50 in Siegen-Wittgenstein sind die Bedingungen nochmals schwieriger geworden. „Es ist für uns eine völlig neue Situation, die mit Corona auf uns zugekommen ist“, sagt Tobias Bell, Mitarbeiter des Beerdigungsinstituts mit Sitz an der Poststraße.
„Unsere internen Abläufe müssen eingeübt und den Gesetzesvorgaben konform laufen. Beim Umgang mit einem Toten, der an Corona gestorben ist, sind viele Regeln zu beachten“, sagt Bell. Das Bestattungsunternehmen hat dies bereits erlebt. „Wir müssen zwingend nach dem Infektionsschutzgesetz handeln. Sowohl zum Schutz der Hinterbliebenen als auch für unsere Mitarbeiter“, so der Bestatter weiter.
Besondere Hygienevorschriften
„Wenn auf dem Totenschein steht, dass der Verstorbene am Covid-19-Virus erkrankt war, heißt das für uns, wir müssen den Verstorbenen unter besonderen Hygienevorschriften aus seinem Umfeld abholen. Es muss eine besondere Maschinerie in Gang gesetzt werden. Schutzkleidung, Brille, Handschuhe und Maske gehören da zur Pflichtausstattung“, ergänzt der Experte. Normalerweise hole sein Unternehmen die Verstorbenen in angemessener Kleidung aus dem jeweiligen Umfeld ab. Das solle den Angehörigen auch die Wertschätzung der Bestatter dem Toten gegenüber dokumentieren.
Mit Desinfektionsmitteln getränkte Tücher
Das geht aktuell nicht. Mitarbeiter müssen den Leichnam in mit Desinfektionsmitteln getränkte Tücher einwickeln, anschließend werden die sterblichen Überreste in eine Schutzfolie gelegt. Nach dem Schließen des Sarges bleibt dieser bis zur Beerdigung ungeöffnet. Der Sarg, so Tobias Bell weiter, „wird dann von außen nochmals desinfiziert“. Damit ist zum Beispiel der Abschied am offenen Sarg nicht mehr möglich.
„Auch den Sarg müssen wir kennzeichnen“, so Kerstin Bell, die ebenfalls im Familienunternehmen arbeitet. „Infektiös“ steht auf dem Logo, das am Sarg befestigt sein muss. Das ist für Angehörige nicht gerade einfach, das zu erleben und zu akzeptieren.
Mindestabstand bei Beerdigung
Allerdings haben die Bestatter auch bei normalen Bestattungen in Coronazeiten viel zu beachten. So muss während einer Beerdigung grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Ausnahme: Nahe Angehörige in gerader Linie sind vom Abstandsgebot ausgenommen. Auch das Tragen von Mund- und Nasenschutz ist verpflichtend. Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Eine genaue Personenanzahl, die an Beerdigungen teilnehmen kann, steht aktuell noch nicht fest.
Unter freiem Himmel können bis zu 300 Personen an einer Beerdigung teilnehmen, wenn die Abstandsregelung eingehalten werden kann. Eine darüber hinausgehende Anzahl muss mit einem Hygienekonzept vorbereitet werden.
Eigene Personenzahlen festlegen
Im SI-Kreis haben die einzelnen Städte und Gemeinden bei Trauerfeiern in Hallen die Möglichkeit, eigene Personenzahlen festzulegen. Tobias Bell: „Wir müssen uns natürlich an die jeweiligen Vorgaben der Kommunen halten, das ist für Trauernde manchmal nur schwer zu verstehen.“
Für Trauerfeiern gilt ebenfalls keine feste Personenbegrenzung. „Es ist ein Wust an Vorgaben, den es zu beachten gibt. Doch für die Umsetzung stehen die Bestatter in der Region den Angehörigen zur Seite“, so Bell.


Autor:Karl-Hermann Schlabach (Redakteur) aus Siegen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.