Was an Silvester erlaubt - und was nicht
Werbung für Feuerwerk stiftet Verwirrung

- Das Silvesterfeuerwerk wird in diesem Jahr vermutlich nicht derart groß ausfallen wie beim Jahreswechsel in Wilnsdorf. Denn nur, wer Raketen, Böller und Co. gebunkert hat, kann loslegen. Der Verkauf bleibt verboten – auch wenn Prospekte mit Böllerwerbung in den vergangenen Tagen für Verwirrung gesorgt haben.
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sabe Siegen/Bad Berleburg. Eigentlich ist das Thema schnell abgehakt: Seit dem 16. Dezember gibt es in ganz Deutschland ein striktes Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper. Allerdings – und das ist die Krux dabei: Es gibt kein Feuerwerksabschussverbot, bloß die dringenden Empfehlungen, etwa seitens der NRW-Landesregierung, auf den Zündstoff zu verzichten. Prospekte mit Böllerwerbung von Aldi, Lidl & Co. haben jedoch in den vergangenen Tagen für Verwirrung gesorgt. Deshalb hat die SZ die Corona-bedingten Spielregeln für die Silvester-Knallerei 2020 noch einmal zusammengefasst.
SperrgebieteEs gibt in einigen Städten Verfügungen, die bestimmte, meist hochfrequentierte Plätze von der Böllerliste streichen – dort gilt ein ausnahmsloses Feuerwerksverbot.
sabe Siegen/Bad Berleburg. Eigentlich ist das Thema schnell abgehakt: Seit dem 16. Dezember gibt es in ganz Deutschland ein striktes Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper. Allerdings – und das ist die Krux dabei: Es gibt kein Feuerwerksabschussverbot, bloß die dringenden Empfehlungen, etwa seitens der NRW-Landesregierung, auf den Zündstoff zu verzichten. Prospekte mit Böllerwerbung von Aldi, Lidl & Co. haben jedoch in den vergangenen Tagen für Verwirrung gesorgt. Deshalb hat die SZ die Corona-bedingten Spielregeln für die Silvester-Knallerei 2020 noch einmal zusammengefasst.
Sperrgebiete
Es gibt in einigen Städten Verfügungen, die bestimmte, meist hochfrequentierte Plätze von der Böllerliste streichen – dort gilt ein ausnahmsloses Feuerwerksverbot. Der Hintergrund: Menschenansammlungen vermeiden, Infektionsschutz garantieren, Gesundheitssystem vor Überlastung schützen. In Siegen gilt das beispielsweise für das Areal in der City, in dem die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen ausgewiesen wurde; auch der zentrale Omnibusbahnhof und das Kölner Tor sind betroffen.An drei zentralen Plätzen in Hilchenbach, Dahlbruch und Müsen ist das Böllern Silvester ebenso untersagt.
Wer hat, der hat
Wer sich Feuerwerk bereits z. B. über Online-Anbieter oder Sonderverkäufe vor dem Verkaufsverbot erworben oder aber Restbestände aus dem Vorjahr im Keller oder in der Garage liegen hat, darf theoretisch zünden.
Bitte um Verzicht
Pauschal wird das Zünden von Feuerwerk und Böllern an Silvester in NRW und Rheinland-Pfalz also nicht verboten. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) appelliert jedoch, möglichst darauf zu verzichten – auch bei bereits gekauftem Feuerwerk!
Autor:Sarah Benscheidt (Redakteurin) aus Siegen |
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