Keine Pause für Paffer
Wie gehen Siegener Unternehmen mit Rauchern um?

- Klare Gesetzeslage: Der Zug an der Zigarette ist nur während der offiziellen Pausenzeiten erlaubt.
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14,85 Millionen Deutsche greifen täglich zur Zigarette. Auch während der Arbeitszeit. Die Frage, ob es ein Recht auf Raucherpausen gibt, wird regelmäßig kontrovers diskutiert. In Unternehmen, aber auch vor Gericht. Eine deutliche Antwort kam vor wenigen Tagen aus Norddeutschland.
jw
14,85 Millionen Deutsche greifen täglich zur Zigarette. Auch während der Arbeitszeit. Die Frage, ob es ein Recht auf Raucherpausen gibt, wird regelmäßig kontrovers diskutiert. In Unternehmen, aber auch vor Gericht. Eine deutliche Antwort kam vor wenigen Tagen aus Norddeutschland.
jw Siegen. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern erteilte Sonderrechten für Glimmstängelfans eine deutliche Absage. Raucherpausen seien zwar erlaubt, allerdings ausschließlich in den vorgegebenen Pausenzeiten. "Mal eben zwischendurch" eine zu paffen sei keine Option.
Urteil ist ein Sonderfall
Rechtsanwalt Stefan Timmer von der Kanzlei Menzel, Timmer und Partner aus Siegen nahm auf Nachfrage der SZ Stellung zur Entscheidung. "Das Urteil ist ein Sonderfall, da sich der Prozess mit einer sehr speziellen Fragestellung beschäftigte", erklärt der Experte für Arbeitsrecht. "Es handelte sich um ein Logistikunternehmen, das im Rostocker Seehafen für die Verladung von Holz zuständig ist. Aufgrund der erhöhten Brandgefahr war das Rauchen nur zu bestimmten Zeiten und innerhalb festgelegter Raucherinseln gestattet. Dagegen klagte der Betriebsrat und verlor."
Generell sei die Gesetzeslage aber klar. "Liegt die Arbeitszeit zwischen sechs und acht Stunden, ist eine 30-minütige Pause vorgeschrieben. Sind es neun Stunden und mehr, darf 45 Minuten lang pausiert werden. Das sind die gesetzlichen Mindestpausenzeiten, die aber durch den Arbeitgeber ausgeweitet werden können. Diese Zeiten werden nicht bezahlt und können flexibel genutzt werden. Ein Recht auf zusätzliche Raucherpausen gibt es aber nicht."
Siegener Unternehmen vertreten beim Thema Raucherpausen unterschiedliche Standpunkte
Lokale Unternehmen vertreten beim Thema unterschiedliche Standpunkte. "Raucherpausen werden bei uns auch genauso behandelt – als Pausen", weiß Stefanie Schierling, Pressesprecherin der Sparkasse Siegen. "Wir arbeiten mit einem zentralen System, das die Arbeits- und Pausenzeiten dokumentiert. Für die Anzahl und Dauer der Raucherpausen gibt es keine festen Regel, sie sollten die festgelegten Zeiten – eine Stunde pro Tag – nicht überschreiten. Bei uns gilt Gleitzeit. Wenn Kollegen zwischendurch für eine Zigarette vor die Tür gehen, schaut niemand auf die Uhr. Das man sich aber intern abstimmt und an die betrieblichen Abläufe sowie die Öffnungszeiten der Filialen hält, sollte selbstverständlich sein."
Etwas anders sieht das Kai Steuber, Inhaber des Friseursalons Der Dritte Raum. "Bei uns gibts keine zusätzlichen Raucherpausen. Das wäre eine Benachteiligung der Nichtrauer", macht der Friseurmeister deutlich. In anderen Salons habe es in der Vergangenheit Mitarbeiter gegeben, die zu Rauchern wurden, nur um häufiger pausieren zu können. Das sei inakzeptabel. "Die Mitarbeiter können sich ihre Pause frei einteilen. Aber die komplette Stunde zu stückeln, um während des Arbeitstags zehn Zigaretten zu rauchen, geht natürlich nicht. Warum sollte ich eine Sucht unterstützen?"
Unternehmer können das Rauchen am Arbeitsplatz ausdrücklich verbieten
Da gibt ihm der Gesetzgeber recht. "Unternehmer können das Rauchen am Arbeitsplatz ausdrücklich verbieten oder zum Schutz der Nichtraucher auf ausgewiesene Raucherräume verweisen", so Timmer. "Auch das Aufsplitten der Pause auf kleine Zeitfenster in Zigarettenlänge muss er nicht tolerieren. Eigentlich ist eine Mindestlänge von 15 Minuten pro Pause vorgeschrieben. Alle Unterbrechungen der Tätigkeit müssen dokumentiert, Raucherpausen gegebenenfalls nachgearbeitet werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Abmahnung oder bei Wiederholung mit der Kündigung rechnen."
Aber was tun, wenn die Belegschaft nicht vor Ort sitzt? "Ein Großteil unserer 400 Mitarbeiter ist den ganzen Tag unterwegs. Ob und wie häufig geraucht wird, können wir also nicht kontrollieren. Das war aber noch nie ein Problem", sagt Daniel Klöckner, Geschäftsführer der Lothar Klöckner GmbH. Strikte Verbote empfindet er als schwierig. "Die würden im Team nur zu unnötigen Diskussionen führen und im Endeffekt sowieso nichts bringen."
Christian Stoffers, Pressesprecher des St.-Marien-Krankenhauses: "Rauchen auf unserem Gelände ist grundsätzlich untersagt"
Andere Unternehmen gehen aber genau diesen Weg. "Das Rauchen auf unserem Gelände ist grundsätzlich untersagt", teilte Christian Stoffers, Pressesprecher des St.-Marien-Krankenhauses, mit. "Wer nicht auf den Glimmstängel verzichten will oder kann, wird von uns gebeten, den ausgewiesenen Raucherpavillon im Patientengarten aufzusuchen." Daran halte sich aber längst nicht jeder. "Regelmäßig genehmigt man sich vor dem Eingang des Krankenhauses eine Zigarette, und Rauchschwaden ziehen ins Gebäude. Im ungünstigen Fall landen die Kippen dann einfach auf dem Boden oder in den Grünanlagen und müssen vom zuständigen Personal aufgesammelt werden." Wichtiger Faktor sei auch die Hygiene. "Hier steht ein Klinikum in besonderer Verantwortung. Die Mitarbeitenden werden entsprechend sensibilisiert."


Autor:Julia Wildemann |
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