Prozess um „Zockerbude“
Zeuge verrät seinen Informanten nicht

- Im Prozess um die "Zockerbude" an der Sandstraße vor dem Landgericht Siegen bescheinigt ein Psychiater den beiden Angeklagten eine Spielsucht.
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mick Siegen. Ein Hin und her bot sich dem Zuschauer am Freitag im Gericht in Saal 165, wo sich zwei verbliebene Angeklagte verantworten müssen, weil ihnen Handel mit Amphetamin in größerem Umfang sowie der illegale Betrieb einer „Zockerbude“ an der Sandstraße vorgeworfen wird.
Anlass dafür
mick Siegen. Ein Hin und her bot sich dem Zuschauer am Freitag im Gericht in Saal 165, wo sich zwei verbliebene Angeklagte verantworten müssen, weil ihnen Handel mit Amphetamin in größerem Umfang sowie der illegale Betrieb einer „Zockerbude“ an der Sandstraße vorgeworfen wird.
Anlass dafür bot jener Zeuge, der von den Verteidigern verdächtigt wird, einerseits als V-Mann von der Polizei auf ihre Mandanten angesetzt worden zu sein und andererseits durch das Schreiben eines anonymen Briefes das ganze Ermittlungsverfahren selbst in Gang gesetzt zu haben. Sein Rechtsbeistand beantragte für die Dauer der Vernehmung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht entschied allerdings, dass das Interesse der Öffentlichkeit den Schutzgedanken für den Zeugen übertreffe.
Kein Recht auf Zeugnisverweigerung
Auf Nachfrage der Verteidiger gab der Zeuge zu, als „VP“ für die Polizei gearbeitet zu haben. Er kenne die Angeklagten seit Jahren, ihr Verhältnis zueinander sei „immer okay“ gewesen. Er sei nie in deren Spielhalle gewesen. Seine Infos stammten „aus dem engsten Mitarbeiterkreis“ der Angeklagten. Den Namen seines Informanten wollte er nicht nennen: „Ich will ihn nicht gefährden. Ich weiß genau, was ihm bevorsteht.“
Der Rechtsbeistand legte eine eingeschränkte Aussagegenehmigung für seinen Mandanten vor, wobei die Anwälte ihre Frage von den Restriktionen gar nicht betroffen sahen. Das Gericht war grundsätzlich der gleichen Ansicht. Er müsse antworten, fand Verteidiger Franz aus Aachen, der Zeuge könne kein Recht auf Zeugnisverweigerung geltend machen.
Ordnungsstrafe für den Zeugen vor dem Landgericht Siegen
Während der Verteidiger darauf beharrte, zeigte sich die Kammer, die verfahrensrelevante Dinge längst beantwortet sah, zögerlich. Was Beisitzer Dr. Fadi Al-Deb’i zu einer heftigen Reaktion verleitete: „Dann sagen Sie mir doch den konkreten Vorwurf, wo Ihr Mandant betroffen ist!“
Staatsanwältin Tabea Schneider fand auch, der Name des Mitarbeiters sei doch „völlig irrelevant. Sie wollen doch nur die Namen der Zinker wissen, die Ihre Mandanten verpetzt haben“. Am Ende wurde der Zeuge trotzdem zur Aussage verdonnert, blieb aber stur und bekamt prompt eine Ordnungsstrafe von 50 Euro auferlegt.
Zu den Vorwürfen des Verteidigers, dass er bei seinen eigenen Poker-Unternehmungen mit Falschgeld ausgezahlt und möglicherweise dadurch Probleme mit den Angeklagten bekommen habe, sagte er: Das sei ihm alles völlig neu. Nach der Befragung wollte er den Saal selbstbewusst durch den Haupteingang verlassen, bis ihn ein Sicherheitsmann abdrängte: Er musste durch die Tür zu den Zellen hinaus.
Auch Psychiater Dr. Thomas Schlömer kam zu Wort, der die Angeklagten auf deren Wunsch Anfang Januar untersucht hatte. Beiden diagnostizierte er eine pathologische Spielsucht. Da die große Lust auf Poker allerdings jeweils erst 2018/19 begonnen hatte, schloss er für beide eine eingeschränkte Schuldfähigkeit aus. Der Zeitraum sei zu kurz.
Die Staatsanwältin war schließlich zum Plädoyer bereit, die Anwälte wollten aber nicht. So sind die Schlussvorträge für Freitag, 29. Januar, angesetzt.
Autor:Redaktion Siegen aus Siegen |
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