Der SZ liegen Chatprotokolle vor
Zoz billigt Judenstern-Vergleich

- Ehemaliger Bundestagskandidat Henning Zoz bedient sich nach eigenen Angaben selbst dieser Symbolik.
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tip Siegen. Die stellvertretende Sprecherin des AfD-Kreisverbandes Siegen-Wittgenstein, Dagmar Becker, hatte Armbänder, die den Corona-Immunisierungsstatus ausweisen sollten, mit dem Judenstern aus dem dritten Reich verglichen – ohne innerparteiliche Konsequenzen (die SZ berichtete).
Chatprotokolle mit Mitgliedern der heimischen AfD, die der Siegener Zeitung vorliegen, legen nun dar, dass es dafür sogar Rückendeckung von ganz oben gab.
Konkrete Stellungnahme des Kreisverbandes bleibt aus
Die Berichterstattung rund um die Judenstern-Affäre beschäftigte die heimische Spitze der AfD. Nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung am 22. Dezember landete der SZ-Artikel in einer Chatgruppe des Messenger-Dienstes Whatsapp.
tip Siegen. Die stellvertretende Sprecherin des AfD-Kreisverbandes Siegen-Wittgenstein, Dagmar Becker, hatte Armbänder, die den Corona-Immunisierungsstatus ausweisen sollten, mit dem Judenstern aus dem dritten Reich verglichen – ohne innerparteiliche Konsequenzen (die SZ berichtete).
Chatprotokolle mit Mitgliedern der heimischen AfD, die der Siegener Zeitung vorliegen, legen nun dar, dass es dafür sogar Rückendeckung von ganz oben gab.
Konkrete Stellungnahme des Kreisverbandes bleibt aus
Die Berichterstattung rund um die Judenstern-Affäre beschäftigte die heimische Spitze der AfD. Nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung am 22. Dezember landete der SZ-Artikel in einer Chatgruppe des Messenger-Dienstes Whatsapp.
Auch Henning Zoz, der 2020 als Bürgermeisterkandidat für die AfD in Siegen und 2021 als Bundestagskandidat der AfD im Wahlkreis Siegen-Wittgenstein scheiterte, äußerte sich demnach zu dieser Angelegenheit. Dagmar Becker, so Zoz, habe „wahrscheinlich nichts falsch gemacht”. Vom Kreisverband hätte Zoz Unterstützung und eine entsprechend „fundierte Stellungnahme” erwartet: „Das kann man vertreten, und meines Erachtens muss man das vertreten”, so das AfD-Mitglied. Doch eine konkrete Stellungnahme des Kreisverbandes war ausgeblieben. Nun habe man „so einen Mist in der Zeitung”, so der offenbar verärgerte Zoz.
Den Vergleich mit dem Judenstern halte ich (leider) für ausgesprochen trefflich.
Henning Zoz (AfD)
in einer Chatgruppe
Der SZ liegen Chatprotokolle vor
Doch Zoz geht noch weiter. Beckers Vergleich der Armbändchen mit dem Judenstern hält er für „ausgesprochen trefflich”. Er selbst habe sich dieser Symbolik im Rahmen von Demonstrationen und Kundgebungen auch schon bedient. „Ich selbst habe auf den Ordnerarmbändern, die wir in Siegen verwenden, je ein gelbes Quadrat als gleiche Anspielung anbringen lassen. Leider sind wir genau da wieder angekommen”, schreibt Zoz.
Der Informant, der die Chatprotokolle der SZ hatte zukommen lassen, will Strafanzeige gegen Zoz gestellt haben. Er sieht den Straftatbestand der Verharmlosung des Holocaust (§130, Strafgesetzbuch) erfüllt. Dort heißt es im dritten Absatz, dass Billigung, Leugnung oder Verharmlosung von im nationalsozialistischen Deutschland begangenen Handlungen im Zusammenhang mit dem Völkermord strafbar sind. Der Polizei Siegen liegt nach eigenen Angaben keine Strafanzeige vor. Auch die Verwendung gelber Armbänder sei nicht bekannt.
Gerichte uneins in der Bewertung ähnlicher Sachverhalte
In der strafrechtlichen Bewertung ähnlicher Vorfälle sind sich die Gerichte uneins: So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken vor knapp einem Jahr in einem Fall, dass es sich dabei nicht um Volksverhetzung handele. Das Gericht gelangte zu der Ansicht, dass entsprechende Handlungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Die gestatte selbst offensichtlich anstößige, abstoßende und bewusst provozierende Äußerungen. Das Bayerische Oberlandesgericht in München hingegen stellte im September fest: Die Zweckentfremdung des Judensterns kann durchaus den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. In beiden Fällen ging es ebenfalls um Äußerungen von AfD-Politikern.
Die Siegener Zeitung hatte Henning Zoz um eine Stellungnahme gebeten. Diese ist – trotz angemessener Frist – ausgeblieben.
Autor:Tim Plachner |
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