Inzidenz in Siegen-Wittgenstein über 35
Kreis verschärft Corona-Regeln

- In stark frequentierten Bereichen, zum Beispiel in einigen Fußgängerzonen, gilt auf Grund der Inzidenz über 35 Maskenpflicht.
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sz Siegen/Bad Berleburg. Mit 36,5 Neuinfektionen (Stand Montag, 0 Uhr) pro 100.000 Einwohner hat der Kreis Siegen-Wittgenstein nun den ersten Schwellenwert überschritten. „Das Land NRW hat für diesen Fall klare Regelungen getroffen, die wir nun auch für unseren Kreis anordnen werden“, sagt Landrat Andreas Müller. Für den Kreis Siegen-Wittgenstein gilt nun die „Gefährdungsstufe 1“, die besagt:
- Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1000 Personen sind unzulässig.
- An Festen, die ohnehin nur aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung stattfinden, dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.
- Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
- Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.
- Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.
Die genannten Maßnahmen sind für den Kreis Siegen-Wittgenstein ab Dienstag, 20. Oktober, gültig. Landrat Andreas Müller appelliert noch einmal an die Bevölkerung, die neuen sowie die bestehenden Coronaschutzregelungen auch einzuhalten: „Die Bewältigung der Corona-Pandemie hat uns allen schon viel abverlangt und doch dürfen wir jetzt nicht müde werden. Nur, wenn wir uns alle an die Vorschriften halten, kann es uns gelingen, die Auswirkungen des Virus einzudämmen“.
Autor:SZ Redaktion aus Siegen |
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