15-Kilometer-Radius-Regelung nicht dabei
Neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht

- Ab Montag tritt die neue Coronaschutzverordnung in Kraft.
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sz Siegen-Wittgenstein/Olpe. In der Nacht auf Freitag hat das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) die ab Montag (11. Januar) gültige neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Wegen der anhaltend hohen Neuinfektionen hatten sich Bund und Länder auf strengere Regeln zur Bekämpfung der Pandemie geeinigt. So hat das NRW-Gesundheitsministerium nun beschlossen, dass sich Menschen aus einem Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen dürfen. Ausnahme sind zu betreuende Kinder. Zudem sind Arbeitgeber dazu aufgerufen, Möglichkeiten zum Homeoffice weiter auszubauen. Darüber hinaus bleiben Mensen und Betriebskantinen überwiegend geschlossen. Zugleich tritt ab Montag eine neue Coronabetreuungsverordnung in Kraft . Für beide Verordnungen gilt zunächst eine Befristung bis zum 31. Januar.
Neu ist vor allem, dass zu betreuende Kinder bei dieser Ein-Personen-Regel nicht mitgezählt werden und man mehrere Kinder jetzt quasi doch zu Oma und Opa schicken darf. Das war nach ursprünglichem stand nicht erlaubt
Wer übrigens nach der viel diskutierten 15-Kilometer-Radius-Regelung sucht, der sucht vergeblich. Das Land NRW überlässt es den betroffenen Kommunen selbst, „die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen“ zu prüfen und diese im Einvernehmen mit dem NRW-Gesundheitsministerium anzuordnen. Der 15-Kilometer-Radius wird damit von einer Muss- zu einer Kann-Regelung.
Autor:SZ Redaktion aus Siegen |
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