Schöffengericht Olpe
Auf Haft folgt Unterbringung in Entziehungsanstalt

- ''Ich war voll im Rausch. Ich war nicht ich selbst'', erklärte der 34-jährige Angeklagte im Olper Schöffengericht.
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yve Olpe. "Ich war voll im Rausch. Ich war nicht ich selbst. Dafür gibt es auch keine Entschuldigung", versuchte sich ein 34-jähriger Angeklagter im Olper Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Richard Sondermann zu erklären. Aktuell verbüßt er eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt in Rheinbach – unter anderem wegen schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Hausfriedensbruch. Die Delikte, um die es sich am Freitag in Olpe handelte, sind nicht minder massiv. Dennoch bestrafte ihn das Schöffengericht nicht. Statt eines Strafverfahrens kam in Saal 37 ein Sicherungsverfahren zur Anwendung, um gegebenenfalls eine Unterbringung anzuordnen. Rückblick: Im Sommer und im Herbst 2020 leistete der Mann dreimal erheblichen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
yve Olpe. "Ich war voll im Rausch. Ich war nicht ich selbst. Dafür gibt es auch keine Entschuldigung", versuchte sich ein 34-jähriger Angeklagter im Olper Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Richard Sondermann zu erklären. Aktuell verbüßt er eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt in Rheinbach – unter anderem wegen schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Hausfriedensbruch. Die Delikte, um die es sich am Freitag in Olpe handelte, sind nicht minder massiv. Dennoch bestrafte ihn das Schöffengericht nicht. Statt eines Strafverfahrens kam in Saal 37 ein Sicherungsverfahren zur Anwendung, um gegebenenfalls eine Unterbringung anzuordnen. Rückblick: Im Sommer und im Herbst 2020 leistete der Mann dreimal erheblichen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. So schob er im Juli seinen Einkaufswagen in Regale eines Supermarktes und randalierte. Weder der Marktleiter noch andere Mitarbeiter konnten ihn beruhigen. "Als wir eintrafen, lagen drei Personen auf ihm", erinnerte sich im Gericht eine 29-jährige Polizeikommissarin an diesen Tag. Auch den Beamten sei es kaum möglich gewesen, den 34-Jährigen zu bändigen, nur mit großer Mühe habe er in Gewahrsam genommen werden können.
Polizisten bespuckt und beleidigt
Gravierender der Vorfall auf dem Radweg parallel zur Bundesstraße 54 beim Drolshagener Dorf Eichen. Anwohner hatten die Polizei darüber informiert, dass jemand an Haustüren klopfe und Gärten verwüste. Am Einsatzort zugegen war wieder die 29-jährige Polizeikommissarin. Der 34-Jährige habe wild um sich geschlagen, ihr sogar den Handschuh zerrissen. Beim Treten habe er dann ihren Oberschenkel getroffen. "Ich hatte einen ordentlichen Pferdekuss." Zudem seien sie und ihr Kollege bespuckt und aufs Übelste beleidigt worden. Ferner drohte der zuletzt in Bergneustadt wohnhafte Mann damit, die Polizeiwache und die Wohnungen der Polizisten in Brand zu setzen. "Ich schaue dabei zu, wie ihr elendig verreckt", mussten sich die Beamten anhören. Die 29-Jährige sagte im Zeugenstand, dass sie mehrmals mit dem Angeklagten zu tun gehabt habe. "Ich weiß nicht wie, aber er schafft es immer wieder, sich aus einer Fixierung herauszuwinden. Dann ist man schneller in seinem Griff gefangen, als man reagieren kann." Er habe niemanden verletzen wollen, so der Mann auf der Anklagebank und entschuldigte sich bei der Beamtin.
Der Angeklagte könne sich an vieles nicht erinnern
Ähnlich gelagert ist das Geschehen, das sich im Oktober in Hünsborn ereignete. Wieder randalierte der 34-Jährige, dieses Mal in einer Flüchtlingsunterkunft. Für die Polizisten vor Ort war es ein regelrechter Kraftakt, den Angeklagten ins Gewahrsam zu bringen. Er bezeichnete die Ordnungshüter als Faschisten und Nazis, einen Beamten biss er ins Bein. Der 34-Jährige erklärte im Gericht, dass er sich an vieles einfach nicht erinnern könne. Er habe teilweise eine ganze Kiste Bier am Tag getrunken und Cannabis geraucht. Diese Episoden habe er immer in Lebenskrisen durchlebt. In der vierjährigen Zeit mit Job und einer festen Beziehung sei er abstinent gewesen. Die Trennung von seiner Freundin habe ihn aus der Bahn geworfen. Dr. Thomas Schlömer beschrieb diesen Zustand in seinem ausführlichen Gutachten als psychotisch, also als eine schwere seelische Krankheit. Die Taten habe er wie in einem Traum erlebt, "besser gesagt wie in einem Albtraum". Es sei nach mehreren Untersuchungen und Tests zu dem Ergebnis gekommen, dass der 34-Jährige ohne Schuld gehandelt habe. Er empfahl, ihn nach Beendigung seiner Haftstrafe in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Die Aussicht auf eine erfolgreiche Behandlung bewertete er als günstig.
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft schloss sich dem Sachverständigen an. Ebenso der Verteidiger des 34-Jährigen, Rechtsanwalt Christoph Hilleke aus Attendorn. Doch sein Mandant erklärte im Gericht, dass er lieber in der JVA bleiben wolle, um dort eine zweite Ausbildung zu machen. "Danach möchte ich in eine betreute Wohngemeinschaft ins Münsterland ziehen." Richter Sondermann machte ihm deutlich, dass nach seiner Entlassung die Gefahr bestehe, dass er rückfällig werde und es zu erneuten Psychosen komme. "Das ist zu erwarten, wenn Sie nicht behandelt werden." Letztlich ordnete das Schöffengericht bei der Urteilsverkündung die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Das Gutachten von Dr. Schlömer sei überzeugend gewesen, schloss Sondermann das Sicherungsverfahren.
Autor:Yvonne Clemens (Redakteurin) aus Stadt Olpe |
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