Bürgermeister räumt Rechtsfehler ein
win Olpe. Eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Rat der Stadt Olpe rief gestern eine recht kleinlaute, aber eindeutige Antwort der Stadtverwaltung hervor: Bürgermeister Horst Müller (CDU) räumte unumwunden ein, dass die Stadt einen Rechtsfehler begangen habe.
Hintergrund ist die Erteilung einer Vollmacht an einen CDU-Ratsherrn. Dieser hatte laut Auskunft von Bürgermeister Müller bei der Stadtverwaltung darum gebeten, ihn zu bevollmächtigen, bei der Sitzung einer Waldgenossenschaft im Stadtgebiet die Interessen der Stadt wahrzunehmen, welche einige Anteile an der Waldgenossenschaft besitzt. Dem Ratsherrn, der im betreffenden Ortsteil wohnt, war diese Vollmacht erteilt worden; er hatte an der Versammlung teilgenommen und mit Stimmkraft der städtischen Anteile an den Entscheidungen mitgewirkt. Das, so Müller, sei rechtlich eindeutig nicht zulässig gewesen.
Zwar habe der Rat 1998 einen entsprechenden Beschluss gefasst, der eine solche Bevollmächtigung möglich machen sollte. Eine Rechtsauskunft beim Städte- und Gemeindebund habe aber eindeutig ergeben, dass diese Vollmacht nicht hätte erteilt werden dürfen und der alte Ratsbeschluss damit ungültig sei. Bürgermeister Müller: „Die Entscheidung des Rates von 1998 muss überarbeitet werden, und das soll sofort in der neuen Legislaturperiode geschehen.“ Klocke ergänzte, der Bürgermeister habe in einer schriftlichen Antwort an die Grünen-Fraktion mitgeteilt, dass seit 1998 ein solcher vergleichbarer Fall nicht vorgekommen sei. Er frage sich, mit welcher Motivation der CDU-Ratsherr um die Vollmacht gebeten habe. Bis dato seien forstliche Angelegenheiten immer als Geschäfte der laufenden Verwaltung angesehen und derartige Sitzungen von Verwaltungsmitarbeitern wahrgenommen worden. Müller entgegnete: „Wer immer mit einem solchen Wunsch gekommen wäre: Wir hätten ihm die Bevollmächtigung gegeben, so falsch es auch gewesen wäre.“
Georg Nieder (UCW) fragte „als Städter, ob in so einer Sitzung rechtsverbindliche Beschlüsse gefasst werden – die wären ja alle ungültig“. Peter Kühn (SPD) fand, die erste Antwort Müllers auf die Grünen-Anfrage, in der die Bevollmächtigung als korrekt dargestellt worden war, sei „fahrlässig“ gewesen. Müller konterte: „Wenn ich da säße, wo Sie sitzen, würde ich das jetzt auch fragen.“ Er habe doch schon erklärt, dass die Verwaltung den Ratsbeschluss von 1998 für korrekt gehalten und erst kürzlich sicherheitshalber beim Städte- und Gemeindebund nachgefragt habe.
Klocke warnte davor, weitere Details zu erfragen: Sitzungen von Waldgenossenschaften seien nicht öffentlich, daher dürfe der Inhalt der Versammlung nicht öffentlich gemacht werden. CDU-Fraktionschef Klaus Klapheck gab zurück, er hoffe, dass sich jedes Ratsmitglied an die Regel halten werde, aus nichtöffentlichen Sitzungen nichts öffentlich zu machen.Klocke zeigte sich mit Müllers Antwort zufrieden und sah von einem weitergehenden Beschlussvorschlag ab. Nun ist es an der Waldgenossenschaft bzw. deren Aufsichtsbehörde, die Rechtsgültigkeit der vergangenen Versammlung zu prüfen.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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