Angeklagter: "Ich wollte Tricks damit lernen"
"Butterfly" auf dem Flohmarkt gekauft

- Im Ruhezustand verschwindet die Messerklinge zwischen den Griffen, so wird der Träger davor schützen, sich selbst zu verletzen. Der 20-jährige Angeklagte hätte sich den Kauf besser gespart, denn dafür musste er sich nun vor Gericht verantworten.
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win Olpe/Wenden. Eigentlich heißen sie „Balisong“, aber in Deutschland kennt man die philippinischen Faltmesser als „Butterfly“. Das englische Wort für Schmetterling steht für die Faltbarkeit dieser Messer: Der Griff besteht aus zwei schwenkbaren Hälften, die im Ruhezustand die Messerklinge zwischen sich aufnehmen und den Träger davor schützen, sich selbst zu verletzen. Um das Messer zu benutzen, werden die Griffhälften gelöst, um 180 Grad umgeklappt und mit einem einfachen Sicherungsstift gesperrt. Das Prozedere des Öffnens eines solchen Messers wurde insbesondere in der Unterwelt perfektioniert – trickreiches Schwenken des Messers mit plötzlich hervorschießender Klinge soll Gegner irritieren und beeindrucken.
win Olpe/Wenden. Eigentlich heißen sie „Balisong“, aber in Deutschland kennt man die philippinischen Faltmesser als „Butterfly“. Das englische Wort für Schmetterling steht für die Faltbarkeit dieser Messer: Der Griff besteht aus zwei schwenkbaren Hälften, die im Ruhezustand die Messerklinge zwischen sich aufnehmen und den Träger davor schützen, sich selbst zu verletzen. Um das Messer zu benutzen, werden die Griffhälften gelöst, um 180 Grad umgeklappt und mit einem einfachen Sicherungsstift gesperrt. Das Prozedere des Öffnens eines solchen Messers wurde insbesondere in der Unterwelt perfektioniert – trickreiches Schwenken des Messers mit plötzlich hervorschießender Klinge soll Gegner irritieren und beeindrucken. Seit einigen Jahren stehen Erwerb und Besitz solcher Messer in Deutschland unter Strafe – Butterflymesser gelten als „verbotene Gegenstände“.
Vater warnte vor dem Kauf
Dies wusste ein 20-Jähriger aus der Gemeinde Wenden, der sich im vergangenen Jahr ein solches Messer auf dem Weidenauer Flohmarkt kaufte. Auch sein Vater, der beim Kauf dabei war, hatte den Sohn damals gewarnt: „Der hat mir gesagt, dass ich dafür Ärger bekommen kann“, so der junge Mann am Dienstag auf der Anklagebank im Olper Amtsgericht. Richter Richard Sondermann, Vorsitzender des Jugendgerichts, wollte umso genauer wissen, warum der Angeklagte das Messer denn dann erworben habe. „Ich hatte im Internet Videos gesehen über die Tricks, die man damit machen kann. Das wollte ich auch lernen.“ Dazu kam es nicht – bei einer Hausdurchsuchung fanden Polizeibeamte das verbotene Messer und beschlagnahmten es.
Gemeinnützige Arbeit
Am Dienstag nun hatte der junge Mann sich dafür zu verantworten. Er zeigte sich vollumfänglich geständig. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fragte ihn: „Können Sie sich denken, warum diese Messer wohl verboten sind?“ „Weil man sie so gut verstecken kann und weil man diese Tricks damit machen kann?“, mutmaßte der junge Mann ganz richtig.
Weil er bislang keinerlei Vorstrafen auf dem Konto hat und sich bei der Jugendhilfe kooperativ zeigte, einigten sich Staatsanwaltschaft und Gericht darauf, das Verfahren vorläufig einzustellen. Der junge Mann muss im Gegenzug 25 Stunden gemeinnütziger Arbeit verrichten. Tut er dies, folgt die endgültige Einstellung – wenn nicht, sitzt er bald wieder in derselben Sache vor Gericht. Das Messer wurde eingezogen und wird vernichtet.
Autor:Jörg Winkel (Redakteur) aus Stadt Olpe |
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