Fahrt im Vollrausch endete tödlich
28-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Haft verurteilt / Freundin starb bei Unfall
mik Olpe. Der Abend begann wie gewohnt. Ivan H. und Theresa (alle Namen von der Red. geändert) haben sich getroffen und getrunken. Auch am Samstag, dem 17. November 2001. Das Paar trank Jägermeister und Bier. Theresas Freundin Regina war auch dabei. Dann waren die Flaschen leer. Das Trio holte Nachschub in Bergneustadt. Ivan, Theresa und Regina tranken die zweite Flasche Jägermeister im Wald. Danach hatten sie genug. Die Mädchen dösten im Wagen, Ivan leerte den Kräuterschnaps. Und dann beging der 28-Jährige den Fehler seines jungen Lebens.
»Ich dachte, ich habe alles im Griff«, sagte er gestern zu Richter Jochen Schneider. Doch Ivan hatte gar nichts im Griff. Er startete den Wagen. Er fuhr zu schnell, ohne gültige Fahrerlaubnis und mit 1,7 Promille Alkohol im Blut. Neben ihm schlief Theresa. Den Gurt hatte die 21-Jährige nicht mehr angelegt.
Auf der Benolper Straße in Richtung Drolshagen verlor Ivan die Kontrolle. Der Wagen rutschte über eine Mittelinsel. Er kam nacht rechts von der Straße ab. Hier prallte der Pkw gegen eine Straßenlampe und zwei Mülleimer. Dann durchbrach der Wagen die Glasscheibe einer Buswartestelle. 80 Meter später kam das Auto an einem Holzmasten zum Stehen.
Regina saß mit einem Schock auf der Rückbank. Theresa wurde beim ersten Aufprall durch die Frontscheibe geschleudert und dann überfahren. Ivans Freundin starb an der Unfallstelle. Richter Schneider verstand nicht: »Warum haben Sie sich hinter das Steuer gesetzt?« Schließlich sei der 27-Jährige einschlägig vorbestraft. Außerdem habe er noch ein Fahrverbot bis 2003. Dazu Ivan H.: »Ich bin gefahren, damit meine Freundin nicht ihren Führerschein verliert.«
Für Staatsanwalt Nickel stand fest: »Der Angeklagte ist offenbar nicht durch die zurückliegenden Veurteilungen beeindruckt worden.« Er forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Fahrerlaubnis solle dem 27-Jährigen für fünf Jahre entzogen werden. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei nicht möglich.
Das sah der Rechtsanwalt des Angeklagten anders. Sein Mandat habe zur Olper Drogenszene gehört. Und so paradox es klinge: Der Alkohol habe ihn aus dem Sumpf der harten Drogen herausgeholt. Und seine Theresa. Die Schuld, ihren Tod verursacht zu haben, werde er ein Leben lang mit sich herumtragen. Nun gehe es darum, ihm mit einer Bewährungsstrafe nicht seine Existenz zu nehmen: seinen Arbeitsplatz. Und Ivan H. ergänzte: »Die höchste Strafe habe ich schon. Die Strafe, die ich jetzt bekomme, ist das, was sein muss.«
Richter Jochen Schneider verurteilte den 28-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Fahrerlaubnis solle Ivan H. fünf Jahre lang entzogen werden. Sein »höchst unverantwortliches Verhalten« müsse bestraft werden, so Schneider. Da sei die Rechtsprechung eindeutig.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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