»Gotcha«–ist kein Spiel
Lediglich Kauf der Farbkugel-Waffe ist erlaubnisfrei
sz Olpe. Im Zusammenhang mit dem Weihnachtsgeschäft weist die Kreispolizeibehörde Olpe beim Kauf so genannter »Gotcha-Waffen« auf drohende Gesetzesverstöße hin.
Bei diesen Waffen handelt es sich um Druckluftpistolen und -gewehre, aus denen mittels CO2-Gas farbgefüllte Gelatine-Plastikkugeln verschossen werden. Der Erwerb dieser Waffen ist für Personen über 18 Jahren erlaubnisfrei, jedoch ist für das Führen dieser Schussapparate eine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenschein) erforderlich.
Bei den so genannten »Gotcha-Spielen« wird versucht, die Spieler einer gegnerischen Mannschaft zu treffen. Getroffene Gegner – erkennbar an den Farbspuren aus den zerplatzten Gelatinekugeln – müssen als »Verletzte« oder »Getötete« ausscheiden. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hatte bereits im Mai 2000 darauf hingewiesen, dass auch das »Gotcha-Spiel« auf befriedetem Besitztum von den Ordnungsämtern nicht erlaubt wird. Auch verschiedene Verwaltungsgerichte hatten in diesem Zusammenhang festgestellt, dass es beim »Gotcha-« oder auch »Paintball-Spiel« um eine simulierte Tötung von real existierenden Menschen geht. Dies stellt nach Ansicht der Richter ein Verhalten dar, das mit dem Menschenbild des Grundgesetzes, insbesondere mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde, unvereinbar ist.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind bei der Kreispolizeibehörde unter Z(02761) 92693103 zu erhalten.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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