Kein »Lidl«–ins Osterseifen
Normenkontrollverfahren: Autohausbesitzer unterlag
win Olpe. Es wird wohl auch künftig keinen »Lidl«-Markt im Gewerbegebiet Osterseifen geben. Gestern teilte die Stadtverwaltung den Mitgliedern des Ausschusses Planen, Bauen, Umwelt mit, dass ein entsprechendes Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Stadt in ihrem Ansinnen bestätigt habe, dass die 1998 erfolgte Bebauungsplanänderung, um großflächigen Einzelhandel zu unterbinden, rechtmäßig sei.
Der Besitzer eines Grundstücks im Osterseifen hatte das Verfahren angestrengt, weil er der Unternehmensgruppe Lidl & Schwarz hatte ermöglichen wollen, auf dem Gelände seines früheren Autohauses einen »Lidl«-Markt anzusiedeln. Die Stadt hatte durch die Bebauungsplanänderung dieses Vorhaben verhindert. Die Ratsmehrheit hatte seinerzeit befürchtet, dass ein solcher Markt Kaufkraft aus der Innenstadt abziehen könnte. Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht die Stadt nicht in vollem Umfang bestätigt. So muss laut OVG »kleinflächiger Einzelhandel« in dem Gewerbegebiet zugelassen werden. Dies bezieht sich auf eine Verkaufsfläche von bis zu 700 Quadratmeter.
Wie die Stadtverwaltung in der Beschlussvorlage mitteilt, sei die Entwicklung zu beobachten, dass kleinere Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment in Gewerbegebiete umsiedeln, weil dort geringere Mieten und weniger Stellplatzprobleme erhofft würden. Die Beschlussvorlage sah vor, eine Konzeption zu erarbeiten, welche Art von Handel im Osterseifen zugelassen werden kann, ohne die Innenstadt zu schädigen.
Die Ausschussmitglieder entschieden, dass der Beschluss zurückgestellt werden soll, bis das bereits in Auftrag gegebene GfK-Gutachten vorliegt.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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