Klares Votum für Gestaltungssatzung
Stadt stellte Bürgern Planungen vor / Ort soll charakteristisches Erscheinungsbild behalten
hobö Rehringhausen. In der Gemeinde Wenden ist nach einer massiven Bauchlandung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster das Wort »Gestaltungssatzung« offenbar auf dem Index gelandet. Anders in der Nachbarkommune Olpe. In der Ortschaft Rehringhausen beispielsweise votierte in einer Bürgerversammlung am Dienstagabend eine klare Mehrheit für eine solche Satzung, die die gestalterischen Freiheiten von Hauseigentümern zweifellos einschränkt. Ziel der Planung aber ist, das charakteristische Erscheinungsbild der Ortschaft zu erhalten. Und das trifft in Rehringhausen auf Zustimmung.
»Wir wollen Ihnen nichts aufzwingen, es ist Ihr Ort«, erklärte Bernd Knaebel, Technischer Beigeordneter der Stadt Olpe. Er war zusammen mit Stadtplaner Kai Thomalla und Winfried Quast, Leiter des Bauordnungs- und -planungsamts der Stadt Olpe, in den Gasthof Püttmann gekommen, um den annähernd 60 Anwesenden die Gestaltungssatzung vorzustellen. Der städtische Planungs- und Bauausschuss hatte dem Papier bereits im Juni seine Zustimmung erteilt. Die Bürgerversammlung sollte dazu dienen, Anregungen oder Bedenken in die Planungen einzuarbeiten, bevor diese Ende Oktober der Stadtverordnetenversammlung für den Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Falls die Ortsgemeinschaft keine Satzung wünsche, stellte Knaebel eingangs klar, brauche man auch keine zu verabschieden.
Rehringhausen, erläuterte Bernd Knaebel, sei einer der wenigen Orte in der Region, die noch ein homogenes Dorfbild hätten. Das könnte sich ändern, wenn Bauherren oder Architekten freie Hand gelassen würde. Mit einer Gestaltungssatzung würde zweifellos der Spielraum für einzelne Häuser eingeschränkt, aber es müsse das gesamte Dorfbild gesehen werden. Die Satzung verhindere eine Weiterentwicklung nicht. Es gebe zahlreiche gute Beispiele, Neubauten mit alten Baustil-Elementen zu errichten.
Stadtplaner Kai Thomalla stellte anschließend das 19 Seiten umfassende Satzungswerk detailliert vor. Darin wird der räumliche Geltungsbereich unterschieden. So sollen für den historisch gewachsenen Ortskern strengere Vorgaben angewendet werden als in dem »Außenbereich« Rehringhausens. In der Satzung werden vor allem Festsetzungen für Dachform, -neigung, -eindeckung, -überstand und -aufbauten getroffen. Auch Gestaltung und Farbe der Fassaden werden festgelegt. Festsetzungen gibt es überdies für Werbeanlagen, Warenautomaten, Antennen sowie Aufschüttungen, Abgrabungen und Einfriedungen. Diese einzelnen Bestimmungen sind auf der Homepage der Stadt Olpe (»www.olpe.de«) unter der Rubrik Politik/Ratsinformationssystem/Beschlüsse abruf- und nachlesbar.
Nach Vorstellung der Satzung entwickelte sich in der Versammlung eine nur kurze Diskussion. Lediglich sechs Anwesende schlossen sich der ablehnenden Haltung von Karl-Josef Ohm an. Der ehemalige Stadtverordnete sah eine zu starke Einschränkung für die Hausbesitzer oder künftigen Bauherren. Bislang sei doch auch ohne Satzung eine gute Entwicklung des Ortes erzielt worden. Ein Bürger nahm genau diesen »Ball« auf. Denn die Satzung solle doch das Erreichte schützen. Sie sei die konsequente Fortsetzung der vor allem in den 90er Jahren erfolgreich durchgeführten Dorferneuerung. »Es ist ein gutes Ding.«
Um ein Meinungsbild zu erhalten fragte Bernd Knaebel am Ende der Versammlung, wer gegen die Satzung sei, woraufhin sich lediglich sieben Arme hoben. Der Rest der knapp 60 Rehringhauser stimmte für den Erlass der Gestaltungssatzung. Nun wird die Olper Stadtverordnetenversammlung vermutlich Ende Oktober entscheiden, ob Rehringhausen die strengeren Festsetzungen erhält.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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