Nicht vorhandene Waren über »Ebay« versteigert
25-Jährige zu Bewährung und Wiedergutmachung verurteilt
win Olpe. Mit viel Erfolg war im vergangenen Jahr eine 25-jährige Frau aus Lennestadt auf der Internet-Versteigerungsplattform »Ebay«–tätig. Sie versteigerte, damals noch in Olpe wohnhaft, von Januar bis Juni seltene Kurs- und wertvolle Gedenkmünzen, eine Stereoanlage, eine Digitalkamera, ein Armband für eine Edel-Uhr und Schmuck. Die Gebote kamen gut an: Eine Königskette brachte 1250e, die Stereoanlage 1900e, das Armband für eine Rolex »Daytona«–401e. Insgesamt gingen auf dem Konto der Frau 6513e ein. Das Fatale an der Sache: Alle neun Bieter erhielten entweder nichts oder Schrott. Das Rolex-Armband entpuppte sich als billiges Imitat, die Digitalkamera war kaputt, Schmuck und Münzen gab es nicht. Deshalb saß die junge Frau gestern auf der Anklagebank im Olper Amtsgericht.
Zeugen waren nicht erschienen: Schon im Vorfeld hatte die Frau durch umfassende Geständnisse ihre Taten eingeräumt. Sie erklärte lediglich entschuldigend, sie habe Geld benötigt. Seit drei Jahren ist die Frau arbeitslos, ihr Mann saß während des Tatzeitraums wegen Betrugs und Steuerhinterziehung in Haft. Sie lebt derzeit von 200e Arbeitslosenhilfe. Sie sei sich der Konsequenzen ihres Handelns nicht bewusst gewesen, so die Angeklagte. Ihre Verteidigerin, Rechtsanwältin Michaela Baumgartner aus Olpe, ergänzte, ihre Mandantin habe seit den Vorfällen mit »Ebay«-Versteigerungen nichts mehr zu tun, ja, sie habe sogar den Computer nicht mehr angefasst, um nicht in Versuchung zu geraten.
Staatsanwalt Hans-Werner Münker würdigte in seinem Plädoyer, dass die Frau umfassend geständig und bislang unbestraft war. Sie habe aber ganz bewusst die auf Vertrauen angelegten Versteigerungen missbraucht, um Menschen zu betrügen. Er forderte für die erste Tat, bei der die Angeklagte einen Teil des Versteigerungserlöses zurückgesandt hat, eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen und die übrigen Taten je vier Monate Haft, was zu einer Einsatzstrafe von zehn Monaten zusammengefasst werden solle. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Verteidigerin betonte, dass ihre Mandantin eine Arbeitsstelle in Aussicht habe und alles daran setzen werde, den angerichteten Schaden wieder gutzumachen.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Jochen Schneider blieb beim Strafmaß knapp unter der Forderung des Staatsanwalts und verurteilte die Angeklagte zu neun Monaten Haft, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem muss sie sich der Führung und Weisung eines Bewährungshelfers unterstellen, der vor allem dafür sorgen soll, dass die Schadenswiedergutmachung gelingt.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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