Grundstücksverhandlungen in Saßmicke geplatzt
Planungen zurück auf Start

- Derzeit Wald und Grünland, soll in diesem Bereich des Heuseifens Bauland ausgewiesen werden.
- Foto: Jörg Winkel
- hochgeladen von Alexander W. Weiß (Redakteur)
win Saßmicke. Die Mitglieder des Ausschusses Umwelt, Planen, Bauen hatten im April das Verfahren eingeleitet, um in Saßmicke neues Bauland zu schaffen. Mit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung sollten in zwei Teilbereichen im oberen Teil der Straße Heuseifen und in Verlängerung der Saßmicker Straße Baugrundstücke ausgewiesen werden können.
„Wohnbauflächen nicht realisierbar“Doch in seiner ersten Sitzung der neuen Wahlperiode muss sich der Bauausschuss erneut mit dem Thema befassen: „Die Grunderwerbsverhandlungen für den notwendigen Straßenbau im Bereich der Saßmicker Straße sind gescheitert.“ So teilt es die Verwaltung in der Beschlussvorlage für das am Donnerstag, 12. November, tagende Gremium mit. „Die vorgesehenen Wohnbauflächen können deshalb dort nicht realisiert werden.
win Saßmicke. Die Mitglieder des Ausschusses Umwelt, Planen, Bauen hatten im April das Verfahren eingeleitet, um in Saßmicke neues Bauland zu schaffen. Mit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung sollten in zwei Teilbereichen im oberen Teil der Straße Heuseifen und in Verlängerung der Saßmicker Straße Baugrundstücke ausgewiesen werden können.
„Wohnbauflächen nicht realisierbar“
Doch in seiner ersten Sitzung der neuen Wahlperiode muss sich der Bauausschuss erneut mit dem Thema befassen: „Die Grunderwerbsverhandlungen für den notwendigen Straßenbau im Bereich der Saßmicker Straße sind gescheitert.“ So teilt es die Verwaltung in der Beschlussvorlage für das am Donnerstag, 12. November, tagende Gremium mit. „Die vorgesehenen Wohnbauflächen können deshalb dort nicht realisiert werden.“ Es verbleibe lediglich beim Teilbereich „Heuseifen“. Hier sei nur der Erlass einer sogenannten Ergänzungssatzung notwendig. Die Satzungsregelung für den Teilbereich in Verlängerung der Saßmicker Straße entfalle.
Bauvorhaben müssen zur Umgebung passen
Im Flächennutzungsplan von 2002 ist das Gebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Ein Bebauungsplan existiert für den Bereich nicht. Bislang sind hier daher Bauvorhaben zulässig, wenn sie sich „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“ und die Erschließung gesichert ist. Das Baugesetzbuch ermöglicht es Kommunen, durch eine entsprechende Satzung Flächen zu vorhandener Bebauung hinzuzufügen, wenn dies „den Bebauungszusammenhang sinnvoll ergänzt“. Das sei hier gegeben, so die Beschlussvorlage. Einen entsprechenden Antrag habe der Grundstückseigentümer gestellt. „Die Ergänzungssatzung Saßmicke im Bereich ,Heuseifen’ ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar“, heißt es in der Beschlussvorlage.
Eine förmliche Umweltprüfung solle in diesem Verfahren nicht stattfinden. Der Satzungsentwurf mit der entsprechenden Begründung soll für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich ausgelegt werden, sodass Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen dazu abgeben können.
Autor:Jörg Winkel (Redakteur) aus Stadt Olpe |
Kommentare