Vorrangzonen für Windkraft
Stadt Olpe spielt auf Zeit

- Derzeit drehen sich auf dem Gebiet der Stadt Olpe Windräder bei Rehringhausen und Kleusheim. Bauanträge für weitere Anlagen wurden von der Stadt bisher versagt, weil sie außerhalb der Vorrangzonen errichtet werden sollten. Das kann nun anders werden.
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win Olpe. Das Thema Windkraft steht auf der Tagesordnung des bevorstehenden Sitzungsblocks der Stadt Olpe – wieder einmal und sicher nicht zum letzten Mal. Zwar steht kein konkreter Beschluss an, aber die Verwaltung will ausführlich über den Stand der Dinge informieren, was den Ausbau angeht.
Die Firma Abo-Wind hatte 2015 beim Kreis Olpe als zuständige Immissionsschutzbehörde den Bau drei weiterer Windenergieanlagen mit Standorten im Bereich Rother Stein beantragt. EnBW hatte drei Jahre später einen Antrag gestellt, fünf Windkraftanlagen zwischen Altenkleusheim und Elben zu bauen, von denen sich zwei Anlagen auf dem Stadtgebiet von Olpe und drei auf dem der Gemeinde Wenden befinden. EnBW kooperiert mit den dortigen Waldgenossenschaften.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit
Die Stadt Olpe hatte ihre Zustimmung zum Bau versagt, weil alle Standorte außerhalb der im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellten Konzentrationszonen liegen. Daher hatte der Kreis die Anträge abgelehnt. Sowohl EnBW als auch Abo-Wind beschritten daraufhin den Klageweg. „Im Rahmen dieser Verfahren“, so die Stadtverwaltung, „wurden durch das Gericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnungen geäußert, insbesondere soweit auf das Planungsrecht abgestellt wurde.“
Im Fall der Windräder am Rothen Stein seien aufgrund bauordnungsrechtlicher Probleme zwei Anlagen für nicht zulässig erachtet worden. „Die Anträge für diese Windenergieanlagen wurden durch die Antragstellerin daraufhin zurückgenommen.“
Für die verbleibende Windenergieanlage aber sei der Kreis Olpe verpflichtet worden, entsprechend der im Urteil dargelegten Rechtsauffassung erneut zu entscheiden.
Berufung gegen beide Urteile
Für die beiden EnBW-Anlagen auf Olper Gebiet sei vom Verwaltungsgericht Arnsberg analog zum Verfahren Rother Stein entschieden worden, also auf Neubescheidung durch den Kreis Olpe. Die Stadt betont, die in den Urteilen dargelegte Rechtsauffassung sei „aus Sicht der Verwaltung zweifelhaft. Aus diesem Grund wurde gegen beide Urteile beim Oberverwaltungsgericht NRW der Antrag auf Zulassung der Berufung eingereicht.“ Damit sei zu erwarten, dass es noch dauern werde, bis es eine endgültige Entscheidung gebe. „Zudem sieht das Gericht das Ganze als sogenannte steckengebliebene Verfahren an. Das bedeutet, dass nach der letzten Entscheidung die ganzen Verfahren samt Gutachten von vorne beginnen müssen.“ Nach Einschätzung der Verwaltung werde nicht vor Mitte 2022 mit einer endgültigen Entscheidung gerechnet.
Genügt die Planung den Anforderungen?
Allerdings tut sich auf anderem Gebiet etwas. Bislang gilt in Nordrhein-Westfalen Folgendes: Windkraftanlagen gelten generell als „privilegierte Bauvorhaben“ – sie müssen also prinzipiell genehmigt werden, wenn nicht triftige Gründe dagegensprechen. Die Kommunen konnten dies aber umgehen, indem sie sogenannte Vorrangzonen oder Konzentrationsflächen auswiesen. In diesem Fall galt die Privilegierung außerhalb besagter Zonen nicht mehr.
Doch hier zeichnet sich eine wichtige Änderung ab. Die Stadt Olpe schreibt dazu: „Die Anforderungen an eine rechtswirksame Planung von Konzentrationszonen sind in den vergangenen 20 Jahren durch sich ständig entwickelnde Rechtsprechung erheblich gewachsen. Es stellt sich die Frage, ob diesen Anforderungen die Planung der Konzentrationsflächen aus dem Jahr 1998 in formeller und materieller Hinsicht genügen kann.“
Es gebe seit der Zeit der Konzentrationsflächenplanung eine Reihe von Abweichungen von den Vorgaben der heutigen Rechtsprechung. Der Kreis Olpe als Genehmigungsbehörde nehme nun auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausschlusswirkung von Konzentrationsflächen Bezug „und wird zukünftig ein verweigertes Einvernehmen aufgrund der Konzentrationsflächenplanung im Flächennutzungsplan ersetzen“, mit anderen Worten: ein Versagen des Einvernehmens der Stadt hätte keine ablehnende Wirkung mehr.
Autor:Jörg Winkel (Redakteur) aus Stadt Olpe |
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